Fortsetzung
Um den Asylmißbrauch einzuschränken, ist nach unserer Auffassung das Grundrecht auf Asyl durch eine institutionelle Garantie zu ersetzen. Die Aufnahme wirklich politisch Verfolgter bleibt gewährleistet. Bayern fordert, durch eine Änderung des Artikel 19, Absatz 4 des Grundgesetzes die Einrichtung unabhängiger Beschwerdeausschüsse - beispielsweise nach dem Vorbild Frankreichs - zu ermöglichen, die in einem vereinfachten Verfahren unter Beachtung der rechtsstaatlich und europarechtlich erforderlichen Verfahrensgrundsätze innerhalb kurzer Zeit nach einer ablehnenden Entscheidung durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheiden.
Wir sollten nicht den ebenso selbstgerechten wie heuchlerischen Eindruck erwecken, als ob nur das derzeit geltende bundesdeutsche Asylrecht internationalen Rechtsstandards, etwa der Genfer Konvention entsprechen würde; damit würden wir umgekehrt behaupten, Rechtsstaaten wie Frankreich, Großbritannien oder die Niederlande würden gegen internationales Recht verstoßen - was natürlich nicht der Fall ist. Die SPD im Bund will mit Rücksicht auf den grünen Koalitionspartner und mit Unterstützung durch den Bundespräsidenten das Asylrecht zum Tabuthema erklären. Zudem versucht sie, durch eine Kommission, deren Mitglieder höchst willkürlich von Schilys Gnaden auserkoren werden, das Thema Zuwanderung ohne konkrete Ergebnisse über den Zeitpunkt der nächsten Bundestagswahlen zu retten. Diese durchsichtigen Motive sind leicht erkennbar. Bayern wird dafür sorgen, daß die viel zu hohe ungesteuerte Zuwanderung nach Deutschland innenpolitisches Hauptthema bleibt. Die derzeit unbefriedigende Regelung des Asylrechts wird dabei kein Tabu sein.
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.
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