PC oder Laptop von Steuer absetzen ist möglich, wenn dem FA nachgewiesen werden kann, das dieser teilweise oder ausschließlich beruflichen Zwecken dient (dafür benötigt man entsprechende formlose Bestätigungen des Arbeitgebers).
Ist der Anschaffungswert der Einheit (also bei PC´s kommen Tastaturen und Monitore dazu), muß auf 3 Jahre verteilt abgeschrieben werden.
Selten akzeptiert das FA 100% beruflichen Nutzwert, da davon ausgegangen wird, daß auch private Nutzungen (Internetsurfen, EMail, Spiele, etc.) vorliegen. Erfahrungsgemäß werden 66-80% als berufliche Nutzung jedoch anerkannt.
Ciao Oliver
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