Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unkündbarkeit
Zitat:
Original geschrieben von utakurt
30.000 ATs netto normales MOnatseinkommen vor 15 Jahren (wie hier kolportiert wurde) bei einem niederen B-Beamten ist Unsinn!
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ja ich habs dem lom eh geschrieben was die beamten höchstens verdienen.... aber das hat er ja wieder mal geflissentlich ignoriert....
Zitat:
Original geschrieben von Cindy am 02.09.2003 20:56
beamte im allgemeinen verwaltungsdienst erhalten in der entlohnungsstufe A1/19 3958,8€ und in A7/19 1393,0€.
vb1/21 erhalten 3250,5€ vb5/21 1423,1€ (d.h nach 42 dienstjahen)
daten jeweils brutto. ohne funktionszulage, die natürlich variieren kann, aber der/die "normale" beamte/vb nicht bekommt.
weiters zu erwähnen wäre, dass ohne "beamtenprüfung" 5% weniger Gehalt ausbezahlt wird. "Beamtenprüfung" kann man nicht machen wann man will, dazu wird man vom zuständigen Ministerium eingeteilt.
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft
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Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung
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If you can\'t dazzle \'em with brilliance, baffle \'em with bullshit.
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