Zitat:
Original geschrieben von maxb
aha, der Eigentümer selbst und nicht das Unternehmen soll in diesem Fall mit seinem vollen Vermögen einfach haften. warum soll die ÖBB solche Privilegien gegenüber anderen ehemaligen verstaatlichen Betrieben wie z.B. AUA oder Unternehmen der ÖIAG besitzen? hätte man aus der ÖBB rechtzeitig eine ÖB AG gemacht, dann wäre betriebswirtschaftliches Denken vielleicht früher in diesen "Verein" eingezogen.
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Zitat:
Original gesprochen von KHG
Gleichzeitig kündigte der Finanzminister an, dass die bisherige generelle "Verlustabdeckungsverpflichtung" des Bundes für Defizite der ÖBB fallen werde. Stattdessen strebe die Republik eine "leistungsorientierte vertragliche Regelung" für Subventionen an und wolle Zielvorgaben setzen. Dabei solle die Produktivität und Ergebnissituation der ÖBB berücksichtigt werden, die sich jener der "besseren Bahnen" in Europa annähern solle
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Quelle
plappert Herr Grasser mir nach oder hat seine Aussage auch "Kronenzeitungsniveau", oder sind wir beide "der Wahrheit" einfach näher?