Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.09.2003, 17:09   #2
Peterle
Inventar
 
Registriert seit: 08.03.2000
Alter: 83
Beiträge: 1.904


Standard Das ist nur ein kleines...

... Missverständnis:

Du darfst als Flugschüler relativ früh alleine fliegen (Dein Solo machen), das bleibt aber immer unter Aufsicht und in Verantwortung des Fluglehrers. Da gibt's auch keine Bescheinigung, soviel ich weiss, das Solo berechtigt Dich ja noch zu nichts. Erst nach der offiziellen theoretischen und praktischen Prüfung zum "Privatflugzeugführer" bist Du alleine verantwortlich, darfst Dir eine Maschine kaufen oder chartern usw.

Du hast im FS die PPL (Private Pilot License) gemacht, also entsprechend der deutschen PPL-A für einmotorige Luftfahrzeuge bis zu maximal 2 Tonnen MTOW (wenn mich meine armen, alten, grauen Zellen nicht im Stich lassen ).

Danach kommt real die Instrumentenflug-Berechtigung (IFR-Certificate) - Du bist aber damit noch immer Privatflugzeugführer, darfst allerdings nun bei Null Sicht (IMC - Instrument meteorological Conditions) herumturnen, dann die Berufs-Flugzeugführer-Lizenz (CPL, Commercial Pilot License) und dann als Krönung die Verkehrspiloten-Lizenz (ATPL, Airline Transport Pilot License - oder so ähnlich, da hab' ich nicht mehr so gut aufgepsst, weil ich das ohnehin nicht mehr werden kann )

Jedenfalls: Glückwunsch zur PPL (und zum IFR-Certificate? )

Viele Grüsse
Peter

P.S. Es gibt real bei der PPL noch ein paar Unterklassen: PPL-A ist Motorflug, PPL-B ist für die Motorsegler, PPL-C für Segelflieger, SPL-F ist der Schein für Ultraleicht-Motorflugzeuge... Im FS hast Du mit der PPL alle...

P.P.S. In Amiland gibt es "unterhalb" der PPL tatsächlich noch "Lizenzen", die Dir gewisse eingeschränkte Berechtigungen geben, z.B. die Student Pilot License (SPL - ist aber nicht die SPL für den Ultraleicht bei uns ) und noch eine Art "Überlandflug-Berechtigung" (hab' den Namen vergessen). "Richtiger" Pilot (nach Sichtflugregeln - VFR) bist Du auch da erst mit der PPL.
Peterle ist offline   Mit Zitat antworten