ich würd' das ganze umdrehen. wenn beim kauf nicht ausdrücklich darauf hingwewiesen wird, dass das gerät nicht für den betrieb in österreich zugelassen ist (z.B. mündlich und/oder durch deutlichen aufdruck auf der schachtel), kannst du innerhalb einer angemessenen frist den kaufvertrag wieder wandeln, da er nicht erfüllt wurde.
alles andere wäre konsumentenfeindlich.
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