Zitat:
Original geschrieben von Guru
Für den User sollte auf jeden Fall garantiert sein, dass das Equipment, das er beim Händler kauft, auch eingesetzt werden darf - es kann ja ned jeder User Jurist auch noch sein 
Guru
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Naja, das ist so eine Sache...
Bin kein Jurist, aber es gibt doch AFAIK den Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Andererseits gibt es ja auch ein "Handeln im guten Glauben", sprich, wenn ich bei einem ordentlich Händler das Funkzeug kaufe kann ich doch in gutem Glauben davon ausgehen, daß ich es verwenden darf.
Was zählt dann mehr, wenn es hart auf hart geht (wovon ich allerdings nicht ausgehe)
Gibts hier vielleicht einen Rechtsgelehrten, der dazu seinen Senf abgeben kann?