Zitat:
	
	
		| Original geschrieben von cub Hallo pc.net
 Befolgst Du die Anweisungen eines Exekutivbeamten nur wenn sie schriftlich erfolgen?
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 ein beamter eines ministeriums ist kein exekutivorgan ... will er, dass ich seinen anweisungen folge leiste, so muß er mir diese schriftlich (in bescheidform) ausstellen und bei zuwiderhandeln kann er mir dann erst die exekutive auf den hals hetzen ...
btw: ein exekutivorgan muß mir aber auch auf verlangen den ausweiß zeigen, weil ja auch schon typen in geklauter/nachgemachter uniform herumlaufen ...
wenn er/sie vor mir steht und seine/ihre identität ist geklärt, 
dann hab ich respekt - dafür habens ja auch eine glock 


 ...
btw2: wenn mich ein exekutivorgan anruft, befolge ich seine/ihre anweisungen übrigens genausowenig 
 
alles andere wurde schon von steelrat gesagt ...