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Breitbandtechnik jetzt im privaten Bereich steuerlich absetzbar!
Nach heftiger Kritik von Seiten der Internet Service Provider wurde das Budgetbegleitgesetz 2003 angepasst. Ursprünglich war die steuerliche Absetzbarkeit von Breitband-Neuanschlüssen im Privatbereich ab dem 1. Juli 2003 vorgesehen, in der neuen Fassung wird die Absetzbarkeit durch die Steuerreform 2004 nun rückwirkend ab dem 1. Mai 2003 möglich.
Unter Breitbandtechnik fallen nach Definition des Gesetzgebers ständige Internetzugänge gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt, die eine Download-bandbreite von mindestens 250 KBit/Sek. aufweisen.
Mit der Steuerreform sollen nun auch im Privatbereich die Ausgaben für Internetzugänge mittels Breibandtechnik als Sonderausgaben absetzbar werden. Die monatliche Grundgebühr ist bis zu einer Höhe von € 40,- absetzbar, die einmaligen Anschlusskosten bis zu € 50,-. Diese Sonderausgaben sind voll absetzbar und fallen nicht in den gedeckelten Sonderausgabentopf. Die Absetzbarkeit ist auch für Anschlüsse des nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners bzw. der Kinder gegeben.
Achtung: Diese Aktion ist zeitlich befristet und gilt nur bis zum 31. Dezember 2004. Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit des Breitbandzuganges ist also, dass der Anschlussvertrag nach dem 30. April 2003 und vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wird
Das Ganze ist dann einfach in das Formular L1 oder E1 einzutragen!
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