die signatur ist ja nur ein ersatz für die eigenhändige unterschrift.
und ich glaube eine mahnung unterliegt ja keinen besonderen formvorschriften, wie eigenhändige unterschrift.
also man kann in österreich durchaus rechtlich relevante erklärungen per mail verschicken.
die beweisführung in der praxis (dass das mail am server des empfängers angekommen ist) ist natürlich wie immer eine andere geschichte.
lg
woodz