Zitat:
Original geschrieben von pc.net
also IMHO ist niemand gezwungen irgendetwas zu tun / zu unterlassen / daten herauszugeben solange keine schriftliche aufforderung (am besten in bescheidform oder anordnung eines ordentlichen gerichtes) vorliegt ...
und wenn ein beamter fernmündlich kontakt aufnimmt, dann kriegt er als antwort, er möge schriftlich an mich herantreten weil anrufen kann ja jeder
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Zitat:
FTEG
§14(4) Wird festgestellt, dass ein Gerät nicht entsprechend den
Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder den auf seiner Grundlage
erlassenen Verordnungen in Verkehr gebracht wurde, hat die Behörde,
wenn der gesetzmäßige Zustand nicht sofort hergestellt wird, dem
Hersteller, seinem in der Europäischen Gemeinschaft ansässigen
Bevollmächtigten oder demjenigen, der das Produkt in Verkehr bringt,
mit Bescheid aufzutragen, den gesetzmäßigen Zustand innerhalb einer
gleichzeitig festzusetzenden angemessenen Frist herzustellen.
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und gegen jeden Bescheid kann man mal ein Rechtsmittel ergreifen