also IMHO ist niemand gezwungen irgendetwas zu tun / zu unterlassen / daten herauszugeben solange keine schriftliche aufforderung (am besten in bescheidform oder anordnung eines ordentlichen gerichtes) vorliegt ...
und wenn ein beamter fernmündlich kontakt aufnimmt, dann kriegt er als antwort, er möge schriftlich an mich herantreten weil anrufen kann ja jeder
