Zitat:
Original geschrieben von Guru
Keep cool, Mike! Jeder Telekombetreiber hat auf Anforderung der Behörde laut TKG die Kundendaten zu übergeben. Die da sind: Name, Adresse. Und sonst nichts.
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wo steht das bitte im TKG, dass so mir nichts dir nichts (ohne Anlass) Stammdaten einer Behörde (Fernmeldebehörde?) übergeben werden müssen
