Der Lizenzvertrag ist aus verschiedensten Gründen gegenstandslos. Die in Deutschland und Österreich zur Debatte stehende (bzw. schon vollzogene) Reform des UrhG spielt hier keine Rolle, da schon lange für Software Sonderregelungen gelten. Die Reform schränkt die Privatkopie ein; bei Software ist aber ohnehin nur eine Sicherheitskopie und überhaupt keine Privatkopie zulässig. Ein NoCD Crack ist etwas anderes als eine Sicherheitskopie. Ein Kopieren der vierten CD als Sicherungskopie ist zulässig. Dass etwas Verboten ist, bedeutet noch lange nicht, dass es strafbar ist.
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