Hallo,
nur als kleiner, unqualifizierter Beitrag:
mit dem alten PPL-A konnte man auch (nichtgewerbsmäßig !!!) eine Boeing 747 fliegen, eine entsprechende Musterberechtigung vorausgesetzt...

Die Musterberechtigungen (und zusätzliche Berechtigungen, z.B. IFR) wurden dann in den Luftfahrerschein (PPL-A) eingetragen. Ist wahrscheinlich nach JAR-FCL nicht viel anders...
Gruß,
Wolfgang