Meines Wissens nach ist der Einsatz des NO-CD-Cracks an dieser Stelle nicht strafbar, auch nicht mit dem neuen UrhG.
Das neue UrhG bezieht sich hauptsächlich auf das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen zum erstellen einer Kopie.
Aber hier ist ja keine Kopie erstellt worden.
Die Sache mit dem Nutzungsrecht trifft in Deutschland auch nicht zu, das BGH hat schon irgendwann entschieden, dass Standard-Software (also solche die nicht speziell für einen Kunden programmier worden ist) als Sachkauf zu behandeln ist. Damit darf man mit dieser Software alles machen was man will, löschen, kaputt machen oder auch umprogrammieren. Allerdings darf man diese neuen "Werke" nicht weitergeben. Somit ist das _Weitergeben_ des NO-CD-Patches in D wahrscheinlich illegal, denn dieser enthält Code der Original-Software.
EDIT: Was die EULA betrifft, so kann man diese getrost ignorieren. Da man sie vor dem Kauf nicht lesen kann, ist deren Inhalt nach unserem Recht nichtig.
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cya,
artur
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