Zitat:
Original geschrieben von Alex1
Bezüglich Höchstbemessungsgrundlage bei Beamten: es gibt keine.
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Dafür zahlen diese Beamten immer den kompletten %-Anteil am Bruttogehalt als Pensionsversicherung, ohne Deckelung, ein, während zB jemand mit ASVG-Vertrag, der 10.000 EUR verdient, nur den Anteil bis zur Höchstbemessungsgrundlage bezahlt.