beamte im allgemeinen verwaltungsdienst erhalten in der entlohnungsstufe A1/19 3958,8€ und in A7/19 1393,0€.
vb1/21 erhalten 3250,5€ vb5/21 1423,1€ (d.h nach 42 dienstjahen)
daten jeweils brutto. ohne funktionszulage, die natürlich variieren kann, aber der/die "normale" beamte/vb nicht bekommt.
weiters zu erwähnen wäre, dass ohne "beamtenprüfung" 5% weniger Gehalt ausbezahlt wird. "Beamtenprüfung" kann man nicht machen wann man will, dazu wird man vom zuständigen Ministerium eingeteilt.
fahrtkosten werden in der Höhe der Bahnkontokarte ersetzt (80% vom 2te Klasse Ticket der Öbb) "bessere" dürfen auch 1. Klasse fahren - nur bei abgabe der tickets.
Taggeld ist ähnlich wie bei Angestellten, Nächtigung ebenfalls.
ABER Hotel etc. wird NICHT vom arbeitgeber bezahlt. Maximal bekommt man pro Nacht um die 68,8 Euro, wenn man ein Zimmer OHNE Früchstück hat. Dieser Betrag veringert sich wenn Frühstück includiert ist (ich glaub um 15 euro oder so). also in einem halbwegs normalen hotel geht schon mal die ganze nächtigungsgebühr fürs hotel drauf. bekommt man natürlich auch weniger, wenn das hotel billiger ist.
mfg
cin
____________________________________
Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft
__________________
Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung
__________________
If you can\'t dazzle \'em with brilliance, baffle \'em with bullshit.
|