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Theoden 13.06.2003 19:44

I love my Bundesgendarmerie
 
http://members.surfeu.at/pfosten/Scheiss_Kibara!.pdf

:ms:
Toll, dass ich mich nicht erinnern kann dort einmal überholt zu haben...

cRyoTaNK 13.06.2003 19:50

Weil du schreibst seit wann ist ein Golf II Rabbit ein Kombi?
Kannst deine Rücksitze umlegen? Wenn ja dann is ein Kombi. :D

Theoden 13.06.2003 19:51

:rolleyes:

frazzz 13.06.2003 19:52

und aus :D

renew 13.06.2003 19:54

Zitat:

Original geschrieben von cRyoTaNK
Weil du schreibst seit wann ist ein Golf II Rabbit ein Kombi?
Kannst deine Rücksitze umlegen? Wenn ja dann is ein Kombi. :D

:ja:

Ich kenn auch einen alten Ford Escort (kein "Kombi").
Da steht auch im Zulassungsschein Kombi drinnen - aus genau dem Grund. ;)

cRyoTaNK 13.06.2003 20:09

Alles was eine Heckklappe und keinen Kofferraum hat ist ein Kombi.
Auch wenn ein Schaß reingeht. ;)

Theoden 13.06.2003 20:09

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
und aus :D
Toller Zusammenhang....

Edit: Na geh..wo isn der Link hin?

maXTC 13.06.2003 20:09

kombinationskraftwagen

Zitat:

Begriffsbestimmungen
§ 2. Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff
1. „Fahrzeug“ Kraftfahrzeuge der Klasse M1 Personenwagen und Kombinationskraftwagen oder der Klasse
N1 leichte Nutzfahrzeuge gemäß § 3 Z 2.1.1, 2.1.2 und 2.2.1 des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG 1967), BGBl.
Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 102/2002, und bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge,
jedoch unter Ausschluss von dreirädrigen Krafträdern.
Kommentar Gesetzgeber: Die Definitionen wurden von der Altfahrzeugerichtlinie übernommen und an die
einschlägigen österreichischen (insbesondere kraftfahrrechtlichen) Bestimmungen angepasst. Fahrzeuge im
Sinne dieser Verordnung sind solche der Klasse M1 (Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen)
oder N1 (Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
3,5t); weiters dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete
Kraftfahrzeuge mit einem Motor und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei innerer Verbrennung oder einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h). Unter den Begriff Fahrzeug kann
sowohl ein neues als auch ein gebrauchtes Fahrzeug subsummiert werden.

Theoden 13.06.2003 20:11

Ja ok, dann ises eben ein Kombi. :heul:

maXTC 13.06.2003 20:18

kein kombi, ein kombinationskraftwagen :D


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