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holzi 12.12.2002 16:18

einfach nur grauslich
 
http://www.orf.at/021212-57781/index.html

wetzer 12.12.2002 18:53

na und? siehst heut in jedem jugendfilm schon.vielleicht sollte man da mal ansetzen.

MaZchen 12.12.2002 20:01

is heut 1. April?

maXTC 12.12.2002 20:16

wenns schmeckt...

wetzer 12.12.2002 20:37

es soll auch tiere geben denen menschenfleisch schmeckt.
aber warum soll es grauslich sein? wir essen auch schweine,wild,geflügel,käfer,etc.

Lord Frederik 12.12.2002 21:06

verwehre mich beim wort käfer gegen den begriff - wir essen.......:D

schichtleiter 12.12.2002 22:06

MAHLZEIT :D

maXTC 15.12.2002 17:17

Der Rotenburger Kannibale könnte nach drei Jahren wieder frei sein

Der Anwalt des Kannibalen aus Rotenburg, Harald Ermel, geht davon aus, dass sein Mandant Armin M. nur wegen 'Tötung auf Verlangen' angeklagt werden kann. Dadurch könnte er nach drei Jahren wieder aus dem Gefängnis frei kommen.

Laut § 216 des Strafgesetzbuches stehen darauf sechs Monate bis fünf Jahre.
Würde er die Höchsstrafe von fünf Jahren bekommen, könnte er wegen guter Führung nach bereits drei Jahren wieder frei sein.

Voraussetzung dafür ist aber eine Änderung des Mordvorwurfs. Die Chancen dafür sollen nicht schlecht stehen, da aus dem Video hervorgeht, dass sich das Opfer Bernd Jürgen B. freiwillig töten ließ.

na dann... mahlzeit :lol:

wetzer 15.12.2002 19:50

bei unzurechnungsfähigkeit geht er sogar leer aus.
aber sterbehilfe ist auch kannibalen untersagt.

CISK 15.12.2002 19:59

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
Der Rotenburger Kannibale könnte nach drei Jahren wieder frei sein

Der Anwalt des Kannibalen aus Rotenburg, Harald Ermel, geht davon aus, dass sein Mandant Armin M. nur wegen 'Tötung auf Verlangen' angeklagt werden kann. Dadurch könnte er nach drei Jahren wieder aus dem Gefängnis frei kommen.

Laut § 216 des Strafgesetzbuches stehen darauf sechs Monate bis fünf Jahre.
Würde er die Höchsstrafe von fünf Jahren bekommen, könnte er wegen guter Führung nach bereits drei Jahren wieder frei sein.

Voraussetzung dafür ist aber eine Änderung des Mordvorwurfs. Die Chancen dafür sollen nicht schlecht stehen, da aus dem Video hervorgeht, dass sich das Opfer Bernd Jürgen B. freiwillig töten ließ.

na dann... mahlzeit :lol:

wenn er nicht auch wem im kanst auffrisst


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