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Gewerbeschein ja/nein?
Hi, ich studier zwar BWL (noch 2 prüfungen :) ) und sollte es selber wissen aber wie immer ist theorie nicht gleich praxis...
Also. Ein Freund von mir hat eine Promotion Agentur bei der ich arbeiten soll als freier Mitarbeiter, dh ich stelle einfach honorarnoten aus (ohne mwst da vermutlich unter 300.000 Schilling im Jahr). Dafür nehme ich an brauch ich keinen gewerbeschein. Die Tätigkeit ist zwar regelmäßig und mit gewinnabsicht aber nicht selbständig da ich ja auf die betriebsmittel der Agentur angewiesen bin. Ausserdem reparier ich nebenbei so einige Computer von div Firmen und sonstige kleine Sachen (HP updaten usw..). Brauch ich dafür einen Gewerbeschein oder geht das ebenfalls nur mit Honorarnoten? Ich checks einfach ned, ev. kennt sich von euch wer besser aus. Muss der "Arbeitgeber" eigentlich irgendwas melden wenn er freie Mitarbeiter einstellt oder nicht? thx im voraus |
Hallo
meines Wissens nach brauchst für jede selbständige Arbeit eine behördliche Berechtigung. Dann mußt du die Kammerumlage sowie die Sozialversicherung zahlen... (Sozialversicherung kannst umgehen mit einem Bescheid, wenn du schon unselbständig versichert bist) Einkommensteuer zahlst erst über eine gewisse Einkunft im Monat, früher waren das ATS 3.600,-/Monat. Bin leider nicht ganz up to date. Du kannst aber deine Ausgaben im Rahmen der Arbeitsnehmerveranlagung geltend machen. Zur behördlichen Berechtigung gabs ja jetzt einige Änderungen in der Gewerbeordnung. Aber auf alle Fälle denke ich, deine Arbeiten an Computern fallen unter ein freies Gewerbe, "Dienstleistungen im EDV-Bereich". |
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Zitat:
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also ich denke du brauchst für beides keinen gewerbeschein.
wenn du wo freier mitarbeiter bist bist du selbstständig und kein gewerbetreibender. reparierst du pcs, wirst du wahrscheinlich dies auf werkvertragsbasis machen. das sind dann zwar einkünfte aus einem gewerbebetrieb, gewerbeschein brauchst dafür aber trotzdem keinen (EDV-Dienstleistungen). Das einzige was halt ist du musst deine ausgaben/einkünfte bei der einkommenststeuererklärung nach selbständig und gewerbebetrieb aufteilen (prozentuell). |
schau dir einmal den link an.
is zwar nur gegoogelt, aber des passt ziemlich (glaub i) http://www.ard.co.at/uni/info1c.htm |
Ich denk mal, eine Berechtigung braucht nicht nur ein Gewerbetreibender...
Gewerbeordnung § 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt, soweit nicht die §§ 2 bis 4 anderes bestimmen, für alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten. (2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist; hiebei macht es keinen Unterschied, ob der durch die Tätigkeit beabsichtigte Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil im Zusammenhang mit einer in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer nicht diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeit erzielt werden soll. PCs reparieren fällt meiner Ansicht nicht unter einen Werkvertrag, da im ABGB unter § 1151. (1) Wenn jemand sich auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet, so entsteht ein Dienstvertrag; wenn jemand die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt übernimmt, ein Werkvertrag. zu finden ist... Ich hab mal gelernt, daß eine Reparatur keine Herstellung eines Werkes ist und daher nicht unter Werkvertrag fällt... Die Tätigkeit bei der Agentur ist auch als kein Werksvertrag anzusehen, sondern eher als freier Dienstvertrag, da du ja die Betriebsmittel der Agentur benützt. Zu Beachten ist auch AVG § 539a. (1) Für die Beurteilung von Sachverhalten nach diesem Bundesgesetz ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes (zB Werkvertrag, Dienstvertrag) maßgebend. Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liegen sollte... |
Zitat:
zumindest muss man in der Praxis solange nichts bezahlen bis der Vertrag über die Schadensbehebung erfüllt ist. |
Hab mich vielleicht ein bischen ungenau ausgedrückt...
Die Reparaturen, die ich kenne, z.B. Auto, Maschinen usw fallen ja unter das gebundene oder sogar konzessionierte Gewerbe....(alte GewO). Ich hab mich mal beim Arbeitsministerium erkubndigt, von wegen PC-Reparaturen und die Auskunft erhalten, ich müsse ein freies Gewerbe (eben sonstige Dienstleistungen im EDV-Bereich) anmelden... |
danke erstmal. das peinliche ist das ich die diplomprüfung aus öffentlichem Recht hab (mit Gut, und da ist die ganze GewO dabei) aber jetzt trotzdem dasteh wie ein depp weils in der praxis doch ned so eindeutig ist.
Das ich mich am Jahresende Veranlagen lasse ist klar, einen Termin bei der GSVG hab ich auch schon. Bin nämlich nebenbei noch tw geringfügig und tw. vollzeit angestellt, das mit der Sozialversicherung check ich schon irgendwie :) wohin wendet man sich in solchen fällen am besten? Ich glaub ich muss da mal persönlich mit wem kompetenten reden, das is mir zu undurchsichtig und es fällt mir selber schwer ob das jetzt ein werkvertrag ist, obs ein freies Gewerbe ist und ob ich freier dienstnehmer bin oder was jetzt dientnehmerähnlich ist. |
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