Ferry Ultra |
07.08.2002 07:51 |
Kündigungsrecht bei Werbe-SMS
Die "fristlose Kündigung aus wichtigem Grund" ist in Österreich nur dann möglich, wenn die wiederholten Werbe- SMS vom Vertragspartner [dem Mobilfunkprovider] ausgehen, ohne dass der Kunde zuvor sein Einverständnis erklärt hat.
Verschiedene Netzbetreiber bedenken dennoch ihre Kunden in unterschiedlichen zeitlichen Abständen mit Werbebotschaften.
Dies könnte sich bei fortgesetzt unsensibler Handhabung als teurer Bumerang erweisen. Wenn man trotz erfolgloser Beschwerde weiterhin Werbe-SMS vom Netzbetreiber oder dessen Partnerunternehmen erhält, kann man "aus wichtigem Grund" fristlos kündigen.
Dies hat zur Folge, dass man an die Vertragsdauer [in Österreich meist zwölf Monate] nicht mehr gebunden ist und die entsprechenden Grundgebühren nicht weiter entrichten muss. Außerdem kann man ein vom Netzbetreiber subventioniertes Handy behalten.
na dann werd i glei one eine mahnung schicken!!!
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