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Mupped 27.07.2002 00:46

Handykauf / Garantie 2002
 
Bezglich dem Artikel in der letzten Ausgabe über die neue Gewährleistung...

Wenn ich ein Handy kauf bei Cosmos, dieses kaputt wird - wer muß es mir dann ersetzen? Cosmos innerhalb eines Tages wie in dem Bericht mit dem Modem angedeutet oder bleibt mir nix andres übrig als mich an die Serviceline des Herstellers zu wenden? Oder ich mach was mir die Verkäuferin angedroht hat...
Ich geb das halbkaputte Ding für 5 Wochen bei Cosmos ab und hols mir dann wieder???

Thanks in advance.

MfG
Helmtu E.

roadrunner 27.07.2002 19:22

mann sollte zu erst einmal klären ob es ein fall für die

gewährleistung
garantie
oder einfach die dummheit des kunden ist.

wenn es ein schaden ist, welcher nicht in die gewährleistung fällt, kannst du eigendlich alles vergessen, was in der letzten wcm gestanden ist.

dieser modemdefekt ist in meinen augen sowieso hart an der grenze zur gewährleistung. aber bitte, dass ist meine persönliche meinung.

Mupped 27.07.2002 19:57

es handelt sich meiner Ansicht nach,
 
eindeutig um gewährleistung da es sich im konkreten Fall um eine einfache Taste handelt die plötzlich nicht mehr anspricht ohne daß das gerät hinuntergefallen wäre oder ähnliches.

Oder täusch ich mich da?

Ferry Ultra 27.07.2002 20:06

hast du eines mit vertrag genommen?
wenn ja ,dannis eh ka problem,weil dann hast du ja einen servicevertrag mit dem provider.....

maxb 27.07.2002 20:09

ich hab' den WCM artikel auch heut' gelesen.

Zitat:

ABGB § 932.(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.
Zitat:

WCM (PeCee)...Wichtig ist auch das kleine Wörtchen "oder" im ersten Satz des Absatzes. Der Kunde entscheidet, ob er Verbesserung oder Austausch wünscht...
Aus dem Wort "oder" einen Rechtsanspruch auf einen Austausch abzuleiten halte ich auch eher für eine persönliche Interpretation des Authors.

grüße
maxb

PS: der §924 wurde überhaupt falsch oder nicht sinngemäß interpretiert

roadrunner 27.07.2002 20:12

ich kann aus eigender erfahrung erzählen, dass ich mit meinem nokia 3210 auch probleme mit den tasten gehabt habe. one hat mir empfohlen (obwohl ich noch in der 1 jahers garantie von one war) nebenan zu nokia zu gehen, da bekomme ich es schneller zurück. nun ich gehe hin, die sehen sich das an und verweigern die garantie auf grund eines wasserschadens. ich habe angeblich im regen telefoniert. nun ja weiter brauche ich das nicht ausführen.

habe dann mein handy zu one gebracht und da war es auf einmal kein problem, das auf garantie zu machen.

ich deinem fall gebe ich dir aber recht. sollte ein gewärhleistungsfall sein.

mfg

maxb 27.07.2002 20:27

Garantie:
Zitat:

Verpflichtet sich ein Unternehmer gegenüber einem
Verbraucher, für den Fall der Mangelhaftigkeit der Sache diese zu
verbessern, auszutauschen, den Kaufpreis zu erstatten oder sonst
Abhilfe zu schaffen (Garantie), so hat er auch auf die gesetzliche
Gewährleistungspflicht des Übergebers und darauf hinzuweisen, dass
sie durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Der Unternehmer ist
an die Zusagen in der Garantieerklärung und an den in der Werbung
bekannt gemachten Inhalt der Garantie gebunden.
Gewährleistung:
Zitat:

Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt,
leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also
dafür, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten
Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder
einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäftes oder
der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann.

maxb 27.07.2002 20:32

Re: Handykauf / Garantie 2002
 
Zitat:

Original geschrieben von Mupped
Bezglich dem Artikel in der letzten Ausgabe über die neue Gewährleistung...

Wenn ich ein Handy kauf bei Cosmos, dieses kaputt wird - wer muß es mir dann ersetzen? Cosmos innerhalb eines Tages wie in dem Bericht mit dem Modem angedeutet oder bleibt mir nix andres übrig als mich an die Serviceline des Herstellers zu wenden? Oder ich mach was mir die Verkäuferin angedroht hat...
Ich geb das halbkaputte Ding für 5 Wochen bei Cosmos ab und hols mir dann wieder???

Thanks in advance.

MfG
Helmtu E.

Zitat:

§ 8. (1) Ist der Unternehmer zur Verbesserung oder zum Austausch
verpflichtet (§ 932 ABGB), so hat er diese Pflicht zu erfüllen

1. an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist; hat der
Unternehmer die Sache vertragsgemäß nach einem im Inland
gelegenen Ort befördert oder versendet, so tritt dieser Ort an
die Stelle des Übergabsortes; oder wenn es der Verbraucher
verlangt
also bei COSMOS

LDIR 28.07.2002 10:08

Wenn Du das Gerät mit Vertrag gekauft hast, wird es Cosmos wahrscheinlich nicht austauschen sondern zu einer Vertragswerkstätte (Nokia=D.S.C., Ericsson=Kapsch) einschicken, und die prüfen dort ob es tatsächlich Gewährleistung/Garantie ist. Immerhin steht sicher auf Deiner Rechnung und Vertrag eine IMEI Nummer, die auch mit der auf der Schachtel und Handy überstimmen muß, sonst verweigern die Firmen die übernahme (Wenn Dir jetzt Jemand das Handy austauscht, kannst Du u.U. den Garantieanspruch verlieren). Bei Cosmos gibt es keinen Techniker der Stundenlang an Handys herumschraubt, die haben dort nur Verkäufer. Wenn Du das Gerät schneller zurückhaben willst, ruf dort an, frage welcher Servicepartner für Dein Handy zuständig ist, und wo er zu finden ist, dann bring das Handy selber hin, dann hast Du es innerhalb von 0-7 Tagen zurück, während bei Cosmos durch die Transportwege bis zu 5 Wochen vergehen können (Wenn Reparaturfirma in Wien).
Hast Du das Handy ohne Vertrag gekauft, sind keine Gebrauchsspuren dran (Kratzer), und ist es nicht länger als 14 Tage her, dann dürfte es kein Problem sein und Cosmos sollte es Dir austauschen.

Sesa_Mina 28.07.2002 10:25

Geh in den 23. Bezirk, Eitnergasse 6.

Da könnens dir innerhalb von 5 bis 10 Minuten das Gerät entweder reparieren oder dir zumindest sagen was los ist.


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