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maXTC 08.05.2002 00:21

Spieleindizierungen: Verstoss gegen EU-Recht?
 
Spieleindizierungen: Unrechtmässig weil Verstoss gegen EU-Recht?

In einer durch das Fachmagazin 'Markt für Computer und Videospiele' in Auftrag gegebenen Studie stellt Professor Karl Albrecht Schachtschneider die These auf, dass Indizierungen von Computerspielen gegen geltendes EU-Recht verstossen könnten.

Die aus den Indizierung resultierende Einschränkung des freien Warenverkehrs machen diese fragwürdig, denn in der EU gilt Rechtsgleichheit, und Indizierungen gibt es nur in Deutschland.

Es sei zu klären, ob ein so grosses nationales Interesse seitens Deutschlands vorliegt, dass eine solche Einschränkung des Warenverkehrs legitim ist. Ansonsten müssten die Indizierungen wohl als gegenstandslos bezeichnet werden.

http://www.pcwelt.de/news/vermischtes/23534/

---
in der EU sind ja alle gleich, nur deutschland, frankreich und GB sind gleicher ;)

_m3 08.05.2002 09:19

$DEITY sei dank ist die Regierung in AT noch nicht draufgekommen, die Indizierung der Spiele aus DE zu übernhemen.

Tarjan 08.05.2002 09:34

Etwas Schwachsinnigeres als die Indizierung gibt´s ja auch nicht.

Lotussteve 08.05.2002 09:40

Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
Etwas Schwachsinnigeres als die Indizierung gibt´s ja auch nicht.
Hallo Tarjan!

Etwas zumindest gleichwertig dummes ist die FREIWILLIGE Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die dazu führt, daß man zwar laut dieser einen Film ab 16/18 ungschnitten sehen dürfte, es aber KEINE entsprechende Version gibt, also auch nicht für unter der vielzitierten Ladentheke (oder man ist auf einen holländischen Import einer koreanischen Fassung mit thailändischen Untertitel angewiesen.....)!!!

"In Deutschland.....findet keine.....Zensur statt" --> Daß ich nicht lache.......


NON SERVIAM,

Steve

maXTC 08.05.2002 09:51

Zitat:

Original geschrieben von Lotussteve


Hallo Tarjan!

Etwas zumindest gleichwertig dummes ist die FREIWILLIGE Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die dazu führt, daß man zwar laut dieser einen Film ab 16/18 ungschnitten sehen dürfte, es aber KEINE entsprechende Version gibt, also auch nicht für unter der vielzitierten Ladentheke (oder man ist auf einen holländischen Import einer koreanischen Fassung mit thailändischen Untertitel angewiesen.....)!!!

"In Deutschland.....findet keine.....Zensur statt" --> Daß ich nicht lache.......


NON SERVIAM,

Steve

naja, FSK und BPJS gibts in deutschland ja, damit so ein massaker wie auf der columbine highschool in littleton nicht auch in DE passiert...

oder? ;)

Phantomias 08.05.2002 10:50

Zitat:

Original geschrieben von Lotussteve
Etwas zumindest gleichwertig dummes ist die FREIWILLIGE Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die dazu führt, daß man zwar laut dieser einen Film ab 16/18 ungschnitten sehen dürfte, es aber KEINE entsprechende Version gibt, also auch nicht für unter der vielzitierten Ladentheke (oder man ist auf einen holländischen Import einer koreanischen Fassung mit thailändischen Untertitel angewiesen.....)!!!

Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.. Stört mich nicht, damit bin ich aufgewachsen und meine (brutaleren) Videos sind fast alles solche Importe... :D


Den vor langer Zeit im Zuge der (hauptsächlich rechts- bzw. linksradikalen)Terroristenbekämpfung eingeführte Gummiparagraph §131 StGB, der die Verherllichung von Gewalt unter Strafe stellt ist ja schon ziemlich häufig zum Einsatz gekommen, aber meistens eher bei Filmen als bei Gewalttäter/Gruppen..
Bei den Deutschen steht ja im Grundgesetz daß eine Zensur nicht stattfindet.. Naja und wenns also kein vollwertiges Verbot (für alle Altersklassen, auch Erwachsene) so ohne weiteres aussprechen können, "vergewaltigen" sie den § 131 dafür...
Solche Aktionen sind schon abartig und einer Demokratie unwürdig, denn da werden erwachsene Bürger ja regelrecht vom Staat entmündigt...

Trotzdem die FSK an sich finde ich nicht so schlecht, zumindest gebens für die Eltern? einen groben Überblick, was für ihre Kinder (nicht Jugendliche!!) geeignet ist und was nicht..
Die Trennung FSK16/18 würd ich aber aufheben, das ist meiner Meinung nach sinnlos..

_m3 08.05.2002 10:53

Zitat:

Original geschrieben von Phantomias
Trotzdem die FSK an sich finde ich nicht so schlecht, zumindest gebens für die Eltern? einen groben Überblick, was für ihre Kinder (nicht Jugendliche!!) geeignet ist und was nicht..
Full ACK! So kann sich die Großmutter oder wer auch immer beim Kauf eines Videospiels für den "Buam" oder des "Madl" ein bissi orientieren, da ihr ja die Titel eher nix sagen werden, ausser es geht um "The Chainsaw Massaker 3D Bloodbath" oder so mit entsprechenden Screenshots :cool:

Phantomias 08.05.2002 11:01

jetzt musste ich nachschauen, was ACK heisst.. :rolleyes::D

ja eben. bei etlichen sagen wir Actionspielen/filmen ist das ja oft von vornherein nicht so klar, wie brutal die dann letztlich sind oder nicht..
einen Western mit Terence Hill, oder einen Karl May kannst auch bedenkenlos einem 8- oder 10-jährigen zeigen, aber "The Wild Bunch" oder "Erbarmungslos" wär schon starker Tobak..

Lotussteve 08.05.2002 11:50

Zitat:

Original geschrieben von Phantomias

Bei den Deutschen steht ja im Grundgesetz daß eine Zensur nicht stattfindet.. Naja und wenns also kein vollwertiges Verbot (für alle Altersklassen, auch Erwachsene) so ohne weiteres aussprechen können, "vergewaltigen" sie den § 131 dafür...
Solche Aktionen sind schon abartig und einer Demokratie unwürdig, denn da werden erwachsene Bürger ja regelrecht vom Staat entmündigt...

Trotzdem die FSK an sich finde ich nicht so schlecht, zumindest gebens für die Eltern? einen groben Überblick, was für ihre Kinder (nicht Jugendliche!!) geeignet ist und was nicht..

Hallo!

Es stimmt schon, daß eine Art Hilfestellung gut ist, aber "Freiwillige Selbstkontrolle" ist genauso neusprech wie "Ministerium für Frieden" in "1984".

Und genau diese Bevormundung (erster Teil des Quotings)ist abzulehnen und aktiv zu bekämpfen.

"Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, daß sie nur
verdummte Sklaven aber keine freien Völker regieren können."
- Johann Nepomuk Nestroy


NON SERVIAM,

Steve


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