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-   -   niedermeyer - probleme bei notebookgarantiefall (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=52628)

RaistlinMajere 09.04.2002 16:01

niedermeyer - probleme bei notebookgarantiefall
 
hi!

es geht um folgendes, ich habe mir beim niedermeyer ende letzten jahres ein notebook gekauft und dieses aufgrund aufgrund des verdachts auf einen hardwarefehler als garantiefall hingebracht, wurde genommen und ich habe es auch nach akzeptabler zeit (k.a. mehr, wie lang das jetzt war) wieder zurückbekommen, allerdings war da der zapfen, der das display einschnappen läßt, abgebrochen. somit mußte das ding also nochmals eingeschickt werden... ja, das war am 1.3.
ich kann mir kaum vorstellen, daß ein solch geringfügiger fehler eine solch lange reparaturdauer rechtfertigt (die rede war von 2 wochen), immerhin muß ich ja mit dem ding arbeiten, obwohl mir der angestellte beim niedermeyer einen zeitentschädigung zugesprochen hat (ich hoffe er hält sich auch daran, ich habe zwar drauf bestanden, daß das in den reparaturauftragsdaten erwähnt wird, aber die haben mir auch versprochen, daß ich das notebook das erste mal per paketdienst nach hause geschickt bekomme, nix war, ich mußte es selbst holen), ist meine geduld nach einigen anrufen und "weiß auch nicht, was los ist, aber wenn ichs weiß, ruf ich sie gleich an"-aussagen des niedermeyerfuzzis ziemlich erschöpft.

nun ist meine frage... kann ich da irgendwas machen, so in der art, daß ich mich einfach aufrege, sage daß das so nicht geht und eine gutschrift über den kaufpreis des notebooks verlange (um den betrag bekomme ich dieserzeiten wohl ein besseres teil), um möglichst bald wieder gescheit arbeiten zu können? beim vki hab ich mich schon erkundigt, nur da müßte ich einen experten auf einer 0900-nr anrufen und da dachte ich, poste ich erstmal hier, ob jemand einen ähnlichen fall erlebt hat und was man da tun könnte.

bin wie immer für jeden ratschlag dankbar!

holzi 09.04.2002 16:37

So einfach einen Gutschein über den Kaufpreis wird´s net geben.
Du solltest einen eingeschriebenen Brief an Niedermeyer schicken, einen angemessene Frist setzen (so 2-3 Wochen), dort die Herausgabe des reparierten Gerätes verlangen, bzw. falls das nicht geht, das kaputte Gerät zurückverlangen und auf Kosten vom Niedermeyer reparieren lassen. Diese Möglichkeiten hast Du. Kaufpreis zurück (=Vertragskündigung) geht nur wenn der Niedermeyer das Gerät (oder gleichwertiges) nicht mehr hergeben kann. Am besten im Brief mit Rechtsanwalt drohen, bzw. ankündigen eine Sachverhaltsdarstellung in den Medien zu bringen. Sinnvoll ist ein Rechtanwalt natürlich nur mit Rechtschutzversicherung oder Zusage vom VKI den "Fall" zu übernehmen, sonst kann das sehr, sehr teuer werden.

P.S. alle angaben ohne Gewähr (und auch ohne Gewehr).

K@sperl 09.04.2002 16:40

Solche Probleme schildere ich immer diesem Forum:

http://www.richtervereinigung.at:8080/~Meinungen

copterfreak 09.04.2002 17:22

auch www.diemucha.at

RaistlinMajere 09.04.2002 19:17

danke erstmal
 
ich habe mal in beiden foren gepostet, mal sehn, was da rauskommt.

Shorti 09.04.2002 21:48

Hatte ein ähnliches Problem bei der Fa. Niedermeyer - nur mit einer Kamara.

Am besten in der Zentrale anrufen oder schreiben und den Sachverhalt
darstellen und im gleichen Zug mit einem Anwalt drohen.

Bei mir hat´s funktioniert, habe denn gesamten Kaufpreis zurückerhalten (nach 4 wochen).

Wünsche dir viel glück

P.S. - Alle Angaben ohne Gewähr

maXTC 09.04.2002 21:56

Zitat:

Original geschrieben von Shorti
Am besten in der Zentrale anrufen oder schreiben und den Sachverhalt
darstellen und im gleichen Zug mit einem Anwalt drohen.

genau! am besten an die zentrale oder das kundenservice schreiben, mit rechtlichen schritten drohen, angeben dass du dich beim konsumentenschutz informiert hast und nicht locker lassen...

auch freundlichkeiten kannst du dir sparen!

wenn du meinst, dass dir da schlimmes wiederfahren ist, dann zieh mal in eine komplett leere wohnung und kaufe alle möbel (küche, wohnzimmer, bad, usw...), da erlebst deine blauen wunder...:mad:

ich habe einiges an geld zurückbekommen, anscheinend hilft es bei div. firmen nur, wenn man sich beschwert und mit dem anwalt droht...

gefallen lassen würde ich mir das auf keine fall, denn schließlich musstest du den laptop auch bezahlen. wenn eine firma geld will, dann ist sie auch schnell... :D

RaistlinMajere 09.04.2002 22:10

Zitat:

Original geschrieben von Shorti
Hatte ein ähnliches Problem bei der Fa. Niedermeyer - nur mit einer Kamara.

Am besten in der Zentrale anrufen oder schreiben und den Sachverhalt
darstellen und im gleichen Zug mit einem Anwalt drohen.

Bei mir hat´s funktioniert, habe denn gesamten Kaufpreis zurückerhalten (nach 4 wochen).

Wünsche dir viel glück

P.S. - Alle Angaben ohne Gewähr

hm, hast dich gar nicht mehr an die filiale gewandt, gleich an die zentrale selbst und denen feuer unterm a**** gemacht? ich hab bisher doch gehofft, das noch über die filiale zu regeln, aber scheinbar ist das wohl der einzig mögliche weg. danke für den tipp, so werd ichs machen.


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