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Luftraumübergang B
Jetzt muss ich mal hier ´ne Frage stellen, weil mir das irgendwie nicht richtig klar ist:
Wenn nach dem Starten von der Freigabe des Luftraumübergangs B die Rede ist, ist dann gemeint der Bereich von 4000 Fuß bis 10000 Fuß oder der Bereich über 10000? |
re:
Eine gute Frage, da muss ich mich gleich mal informieren. Allerdings gibt es in Deutschland Luftraum B nicht.
Gruß Marcel |
Hallo,
ich habe folgendes entdeckt: Luftraumspezifikationen 1. Klasse A (Alpha) ab 18.000 Fuß NN bis 60.000 Fuß 2. Klasse B (Bravo) Überwachter Luftraum von der Erdoberfläche bis 10.000 Fuß NN 3. Klasse C (Charlie) von der Erdoberfläche bis 4.000 Fuß NN 4. Klasse D (Delta) von der Erdoberfläche bis 2.500 Fuß NN 5. Klasse E (Echo) Sonstiger überwachter Luftraum der nicht Klasse A, B, C oder D ist 6. Klasse G (Golf) Luftraum ohne Überwachung mit drei unterschiedlichen Höhenstufen von der Erdoberfläche bis 1.200 Fuß über Grund (AGL); höher als 1.200 Fuß aber unter 10.000 Fuß; und von 10.000 bis unterhalb 14.500 Fuß NN |
die Frage ist: wo ist dieser Luftraum? Wir haben nur G, E, C
D sind die Kontrollzonen um grössere Plätze F ist tempörärer Luftraum (nur noch selten anzutreffen) gut anzusehen hier: http://www.dfs.de/Customer_Relations...raumflash.html Michael |
Hallo allerseits.
Der Luftraum B ist hierzulande nicht eingerichtet. Es gibt, wie schon gut nachrecherchiert nur die von Mika genannten Lufträume. Da Billy aber in den Staaten wohnt, ist wohl deren System auf uns angepasst. Laut Anlage 4 zur LuftVO sagt Luftraum B aus das nach VFR und IFR geflogen wird, Höchstgeschw. nicht vorgeschrieben ist, dauernde Hörbereitschaft und eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich ist. Flugsicht= 8 km in / oberhalb FL 100 5 km unterhalb FL 100 und alles frei von Wolken sein muß Aber wie gesagt, der Luftraum ist hierzulande nicht eingerichtet Mfg aus EDDK Hummel, FO |
Also zunächst vielen Dank für eure Antworten!
Die amerikanischen Luftraumklassifikationen ansich kannte ich schon. Interessant für mich sind die im Link angegebenen deutschen Lufträume, die sich ja doch etwas unterscheiden. Herzlichen Dank. Was mich nur irretiert ist, dass vom "Übergang" gesprochen wird. Denn wenn man von einem Übergang spricht, so meint man doch allgemein einen Übergang von A nach B. Deshalb stellt sich für mich die Frage, ob beim Luftraumübergang nun der Bereich B oder eben der Abschnitt des Überganges von B nach E (bis 18.000 Fuß) gemeint ist. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es der Bereich B ist -also Luftraum bis 10.000 Fuß (Übergang = Luftraum). Ins Grübeln kam ich aber, weil mir Billy beim Sinken aus 30.000 Fuß bereits bei 20.000 die Meldung zum Luftraumübergang B anbietet. Ist das nicht viel zu früh? Weiterhin erscheint nach dem Start, so zwischen 3000 und 4000 Fuß, ebenfalls die Freigabeforderung des Luftraumüberganges B. Nur, da B ja vom Boden bis 10.000 geht, befinde ich mich doch schon längst in ihm. Wieso also eine Freigabeanforderung? Tja... |
jo, die eingebaute ATC ist schon so ein Ding für sich, genau wie die allgemein "amerikanische" Ausrichtung. Der Übergang von einem Luftraum bzw die Genehmigung ist nicht besonders ernstes. Man muss halt nur die vorgeschriebenen Bedingungen einhalten.
In Europa also der Übergang von unten nach oben - bei 5000ft bzw falls örtlich anders, setzen auf Standard QNH. Von oben nach unten umschalten auf local QNH bei Transitionlevel (Europa je nach Luftdruck) in Amerika bei 18000ft. Eine besondere Freigabe erhalten also Flugzeuge nicht beim Übergang von einem zum anderen Luftraum (allenfalls eine Clearance für den angegeben Fluglevel oder Altitude). Es gibt zwar noch einige Abweichungen, aber danach war wohl momentan nicht gefragt. Michael |
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