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Achtung beim TV-kauf!!!
Hallo zusammen!
Falls ihr euch für den SANYO 32 WN 5F (zurzeit beim Niedermayer um 599 EUR) interessiert, paßt auf und lest das: Ich hab das Teil am 09.02 probegesehen und gekauft. Die Bildqualität ist ok und die Größe (82cm/16:9) ist enorm. Zuhause ist mir dann aufgefallen, daß das Bild von re nach li um ca. 1cm abfällt. Besonders sieht man das bei schw. Streifen oder bei Laufschriften. Es ist zwar kein gravierender Fehler aber wenn man ihn kennt sieht man dauernd hin und ärgert sich. War schließlich teuer genug... Heute war ich nun beim Niedermayer und hab mir einen anderen (gleiches Modell) angesehen und siehe da der gleiche Fehler... Nach einem Anruf des Verk. bei SANYO stellte sich heraus, das nicht jeder TV kontrolliert wird und das Bild kann vom Service mit einem Gerät genau justiert werden. Ich muß jetzt morgen den TV hinschleppen und (falls sie einen haben) umtauschen oder sonst einschicken. Also, schaut euch diesen Ferseher genau vorher an und schaltet die WIDE-Funktion durch. Dieses Posting soll nicht heißen, das der SANYO nicht gut ist, ich möchte nur anderen das ganze hin unf her ersparen.... mfg cybermungo |
was erwartest du für 600.- ?
ein TV mit 16:9 /82cm kostet mind. 1000.- |
Sehr intelligentes Posting...
Das Gerät ist schon ok so, die mangelhafte Qualitätskontrolle drückt den Preis. Aber man kommt auch mit hartnäckigkeit an sein Ziel und wenn du gern so viel ausgeben willst!? An dir verdienen sie wenigstens... cu cybermungo |
Zitat:
aber die arbeit hast du,weil du musst ihn hinbringen,etc. echtes service wär,wenn sie kommen würden..... |
hm, interessant, wollt mir das teil kaufen.... naja, vielleicht spar i no a bissl mehr und geb doch ~1000€ aus...
mal sehn, wies sich ausgeht .... und wie lang i no warten kann :) |
tv hinschleppen
So viel ich weiß, musst Du wegen der neuen Garantiebestimmungen ein TV Gerät (ab einem bestimmten Gewicht, genau weiß ich es nicht) nicht mehr hinschleppen, sondern man muss Dir vor Ort helfen.
Vielleicht weiß da wer was genaueres? |
jetzt hab ich dazu was gefunden:
7. Ort der Gewährleistung? a) Allgemein: Erfüllungsort; b) Aber § 8 KSchG anders: § 8 Abs 1 KSchG: Ist der Unternehmer zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet (§ 932 ABGB), so hat er diese Pflicht zu erfüllen, 1. an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist; hat der Unternehmer die Sache vertragsgemäß nach einem im Inland gelegenen Ort befördert oder versendet, so tritt dieser Ort an die Stelle des Übergabeortes; oder wenn es der Verbrauch verlangt 2. an dem Ort, an dem sich die Sache gewöhnlich befindet, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für den Unternehmer nicht überraschend sein musste und sofern nach der Art der Sache deren Beförderung zum Unternehmer für den Verbraucher untunlich ist, besonders weil die Sache sperrig, gewichtig oder durch Einbau unbeweglich geworden ist. § 8 Abs 2 KSchG: Der Unternehmer kann verlangen, dass ihm der Verbraucher, wenn es für diesen tunlich ist, die Sache übersendet. Der Unternehmer hat jedoch die Gefahr der Übersendung zu tragen. § 8 Abs 3 KSchG: Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Unternehmer zu tragen. http://www.dbj.co.at/publikation_sho...likation_nr=93 |
ihr brauchts aber nicht glauben daß die spitzen tvs viel besser sind
beim media markt hat mir der verkäufer auch erzählt das bei den 16:9 oft ziemlich geometrie probleme haben und das bei 2000 euro tvs |
Zitat:
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und wo bekommt man dann A-ware?
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