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Webdesign - HP Erstellung - Datenübergabe
Frage:
Ist der Designer einer in Auftrag gegebenen und bezahlten Flashanimation bei Übergabe der Daten verpflichtet auch das *.fla file mit allen notwendigen Daten zur Nachbearbeitung durch Dritte zur Verfügung zu stellen ? Wo bekommt man Informationen bezüglich Webdesign gängiger Preise in Österreich ? thx heinz |
generell übergibt der webdesigner (und auch jeder andere grafiker) nach fertigstellung und bezahlung alle rechte dem käufer.
würde mal auf ja tippen. gruss, snowman |
Zitat:
Zu den Preisen: Mußt dir ausmachen, aber liefere mal das Flash und wenn er Quellcode sehen/bearbeiten will kostet es extra (Das er einen Programmcode und kein Flasch haben will muß er schon vorher sagen - darauf baut ja der Preis: ob das spätere Service ich mache oder es jemand andere machen kann) Ist das nicht im übrigen der Vorteil von Flash-Pages? |
da das ding ja für dich individuel erstellt wurde, sollte er es schon (muss halt vertraglich festgelegt sein, denn selbsverständlich ist nix) an dich weitergeben müssen!
@peter-k wennst a mici-soft produkt kaufst, dann kaufst nur in bin-code und ned in quell-code (steht glaub ich im lizenz vertrag sogar drinnnen) |
@pong
jo, der Vergleich hinkt. Würde dennoch nicht automatisch das .fla liefern, das Recht an einer Webseite (Content, Bilder...) ist ein anderes als das Recht eines Programmierers an "seinen Programm". Meine amit, er erwirb das Recht das Flash ansich zu Zeigen (Flash-das Programm zu erstellen- wird ja bei Macromedia lizensiert und ein "Hobby-WM" ohne Lizens daf es gar nicht austellen), es aber zu verändern ist ein anderes Thema. |
...sollte es bis zu einem Rechtstreit vor Gericht kommen, so bekommt im Zweifelsfaller der Kunde recht: Alle Urheberrechte (Inhalte, Fotos - ja sogar der Quellcode oder .fla) liegen beim Kunden!!!
Hab da schon meine Erfahrung gemacht. :D Trotzdem - da gebe ich allen anderen Postings vor mir recht: einfach so und ohne Aufforderung würd' ich Quellcode oder .fla-File nicht hergeben. Erst wenn's der Kunde definitiv verlangt! |
Die Rechte müssen unbedingt ausdrücklich schriftlich an den Kunden weitergegeben werden! Die Urheberrechte liegen (wie schon das Wort sagt) beim Gestalter.
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muchas gracias
Danke für die rege Beteiligung
+ Sache ist im laufen, schau ma mal was der "Fläsch-Programmierer" schickt thx lg heinz |
Auskunft über Honorare kann die Wirtschaftskammer geben. Da liegen Honorarrichtlinien für Gestalter im Bereich der neuen Medien, wie's so schön heißt, auf.
Greetz! GangMan |
Zitat:
gruss, snowman |
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