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Josef_E 25.07.2015 09:05

Frage zu erzwungenem Providerwechsel
 
Für eine Domain bei einem Provider A unterstütze ich den Inhaber der Domain bei der Aktualisierung seiner Seiten und habe daher die Zugangsdaten zum Webspace.

Nun erscheint beim Aufruf der Webseite statt der Startseite eine andere Seite mit dem sinngemässen Inhalt:

"Provider B hat das Domain- und Hostinggeschäft des Providers A übernommen.

Sie sind auf dieser Seite gelandet, weil die alte Infrastruktur nicht mehr zur Verfügung steht. ... usw."


Soweit OK, es wird Kontakt zu Provider B aufgenommen und die neuen Zugangsdaten für den Webspace am Server des Providers B werden geliefert.

Und ab da funktioniert nix mehr. Es stellt sich heraus, dass Provider B wohl die Geschäfte von Provider A übernommen hat, jedoch keine Änderung der Domain-IP dahingehend durchführte, dass sie nicht mehr auf den Server des Providers A hinweist, sondern auf den Server des Providers B.

Provider B damit konfrontiert, dass eine Anmeldung nicht möglich ist, wird sinngemäss so beantwortet: "Kann auch nicht gehen, sie versuchen, sich beim Server des Providers A anzumelden".

Aus. Schmecks. Keine weiteren Hinweise.

Frage: Wer ist bei einem solchen erzwungenen Providerwechsel für die Änderung der Domain-IP zuständig?

Gruss Josef.

lowrider82 25.07.2015 09:31

Warum soll er die IP übernehmen? Der hat ja (eine) eigene. Und diese läßt du dir geben. Immerhin hast du ja auch neue Anmeldedaten bekommen. Da sollte das dabei sein. Die alte Webspace-IP ist mittlerweile schon abgestellt.

Satan_666 25.07.2015 10:04

Zitat:

Zitat von Josef_E (Beitrag 2503635)
Frage: Wer ist bei einem solchen erzwungenen Providerwechsel für die Änderung der Domain-IP zuständig?

Warum versteifst Du Dich darauf, dass Du wieder die selbe IP-Adresse vorfindest?

Stell Dir die Situation einfach mal so vor: Du wohnst dauerhaft in einem Wohnwagen und hast bisher den Wohnwagen auf dem Campingplatz vom Betreiber A stehen gehabt und dort auch eine entsprechende Post-Adresse bekommen. Jetzt sperrt der Betreiber A den Campingplatz zu (beispielsweise, weil er das Grundstück an eine Immobilienfirma verkauft hat, die dort eine Wohnhausanlage errichten möchte), also bist Du genötigt, Dir einen anderen Campingplatz-Betreiber zu suchen, der Dich dort dauerhaft wohnen lässt. Denkst Du, dass Du dann immer noch die selbe Post-Adresse haben wirst?

Ersetze einfach Wohnwagen durch Webspace, Campingplatz-Betreiber durch Webspace-Provider und Post-Adresse durch IP-Adresse.
____________

Klar - es hätte auch sein können, dass der bisherige Campingplatz-Betreiber einfach nur insolvent geworden ist und den kompletten Platz ein anderer Campingplatz-Betreiber übernimmt, also weiter betreibt. Aber genau das ist hier scheinbar nicht passiert. Der neue Provider hat die Kunden übernommen, aber nicht das gesamte Geschäft.

Josef_E 27.07.2015 11:33

Da habt ihr wohl das Problem gründlich missverstanden.

Zur Erläuterung:

Als Domain bezeichnet man die Adresse, unter welcher eine Webseite aufzurufen ist. Hat man eine Wunschdomain, muss der Name natürlich frei sein, was man üblicherweise beim gewählten Provider abfragen kann. Gibt man den Auftrag, übernimmt normalerweise der Provider das nötige Procedere der Domainregistrierung, in welche auch die zur Domain gehörende IP-Adresse einbezogen ist, denn das ist die Zuweisung der Domain zum Server des gewählten Providers.

Dann teilt der Provider dem Auftraggeber die Zugangsdaten zum Webspace mit, damit dieser die Dateien hochladen kann.

Das läuft jahrelang beim Provider A einwandfrei.

Eines (un)schönen Tages erscheint beim Aufruf dieser Webseite statt deren Startseite die Mitteilung, dass ein Provider B das Domain- und Hostinggeschäft des Providers A übernommen hat, und man sich für die neuen Zugangsdaten zum Webspace seines Servers bei ihm melden soll, damit die Webseite wieder unter der gleichen Adresse wie vorher aufgerufen werden kann.

Das wird gemacht, die Zugangsdaten werden geliefert, und ab jetzt geht nix mehr. Nun stellt man fest, z.B. über WHOIs, dass die IP-Adresse der gleichnamigen Domain diese noch immer dem Server des Providers A zuweist, es also mit den neuen Zugangsdaten gar nicht funktionieren kann. Dem Provider B dieses mitgeteilt hat zur Folge, dass seit zwei Wochen dieser Zustand anhält, trotz mehrfachen Ersuchens, endlich die IP-Adresse der Domain seinem Server zuzuweisen, da die Übernahme des "Domain- und Hostinggeschäftes" wohl auch die richtige Zuweisung der IP-Adresse auf den neuen Server mit einschliesst.

Zusätzlich haben wir festgestellt, dass nicht nur wir in der Luft hängen (die angeführte Mitteilung des Providers B statt der originalen Startseite erscheint), sondern auch weitere, dem Provider A zugewiesene Domains.


Also: Wer ist bei einem solchen erzwungenen Providerwechsel für die Änderung jener IP-Adresse, welche die Domain dem richtigen Server zuweist, zuständig?

Ich ersuche aber, dass nur jene User darauf antworten, die selbst als Webmaster tätig sind und mit den Begriffen Zugangsdaten, Domain und deren IP-Adresse, Zuweisung, Provider, Server und Webspace, vertraut sind.

Gruss Josef.

Roscoe 27.07.2015 13:30

Wer betreibt den Nameservice für die Domain?

Dort dem Zuständigen mitteilen, dass die entsprechenden Records angepasst gehören.

Satan_666 27.07.2015 14:19

Zitat:

Zitat von Josef_E (Beitrag 2503720)
Da habt ihr wohl das Problem gründlich missverstanden.

Oder Du hast es nicht hinreichend genug erklärt ... :-)

Zitat:

Zitat von Josef_E (Beitrag 2503720)
Also: Wer ist bei einem solchen erzwungenen Providerwechsel für die Änderung jener IP-Adresse, welche die Domain dem richtigen Server zuweist, zuständig?

Genau derjenige, der auch sonst dafür zuständig ist: Der 'alte' Provider. Normalerweise bekommst der Inhaber der Domäne ein Formular, wo steht, dass die Webseite vom Provider A zum Provider B übertragen werden soll. Dieses Formular hat der Domäneninhaber zu unerschreiben und an den Provider A zurück zu schicken. Und der veranlasst dann den Übertrag beim zuständigen Registrar (beispielsweise NIC.at).

Genau das scheint in Deinem Fall verabsäumt worden zu sein. Meiner Meinung nach braucht es dazu aber auf jeden Fall die Unterschrift des Domäneninhabers. Dann sollte das vermutlich auch der Provider B initiieren können.

Jeder anderer Weg wäre Humbug, weil dann könnte ja jeder alle Domänen an sich reißen.


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