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seiya 02.07.2001 00:12

rechtslage ?
 
weiss wer wo man informationen herholen kann was für sachen man auf seine homepage stellen darf und was nicht und wie sieht die rechtslage aus wenn die homepage in den usa oder niederlanden liegt ,gelten dann andere gesetze ?

BIG 02.07.2001 00:29

Probier es mal bei diesen Addys:
http://www.lawtank.ch/html/index.php
http://www.internetrecht.at/intern.recht.gesetz.html
http://www.ad.or.at/office/recht/index.htm
Des weiteren kannst bei diversen Suchmaschinen ja mal "Internetrecht" oder ähnliche Suchbegriffen ausprobieren ...
lg Rainer

Punschkrapfen 02.07.2001 06:49

die Höchstgerichte urteilen mittlerweile recht einhellig, dass eine frei abrufbare Website einem "verbreiten" gleichkommt. Daher gelten dafür die selben Regeln wie beim verbreiten über Interview, Pressekonferenz oder Flugblätter. Das ist so selbstverständlich nicht, denn eine WWW-Seite muss der Nutzer aktiv abrufen, während ihm zB ein Flugblatt idR passiv aufs Auge gedrückt wird.

und: inländische Regeln lassen sich nicht durch ausländisches Hosting umgehen, weil der Täter, der Vorsatz und die Auswirkung der Tat sich auf Österreich beziehen.

Sloter 02.07.2001 09:50

Es gelten immer die Gesetze wo der Server steht.
Also im freien Amerika darfst keine nackten Frauen zeigen, aber ein Hackenkreuz schon :(
In Österreich und Deutschland ist es genau umgekehrt, und in Rusland darf man fast alles
War nur ein kleines Beispiel.

Sloter

Punschkrapfen 02.07.2001 11:21

Zitat:

Original geschrieben von Sloter
Es gelten immer die Gesetze wo der Server steht.
Also im freien Amerika darfst keine nackten Frauen zeigen, aber ein Hackenkreuz schon :(

wenn die Internetseite in Österreich abrufbar ist, sind hiesige Strafgerichte zuständig und wenden die österr. Strafgesetze an. Ebenso in Deutschland:
http://www.golem.de/0012/11306.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/polit...107470,00.html
http://www.jura.uni-bielefeld.de/oeh...zustaendig.htm

Auch in Österreich darf Pornografie nicht öffentlich dargestellt werden, sondern unterliegt dem Jugendschutz. Der Begriff ist freilich auslegungsbedürftig, aber auch zB in Japan ist das Zeigen der Schamhaare verpönt. Für die USA läßt sich keine generelle Aussage treffen, da Zivilrecht, Jugendschutz, etc. Ländersache ist. In Utah, Texas, North Dakota zB ist alles etwas strenger, in Kalifornien, Massachusetts oder Hawaii eher recht freizügig. Da die Hollywood-Studios ihre Filme aber im gesamten Staat unverändert zeigen wollen, orientieren sie sich am kleinsten gemeinsamen Nenner.

Sloter 02.07.2001 13:23

Na das stimmt nicht ganz, sonst währen eine Menge Seiten im Netz nicht mehr da.
Deine Links schreiben das selbe, oder wie willst du eine Seite in Tschibuti sperren?
Du kannst sie anzeigen, und wenn der Betreiber in unser Land kommt verfolgen, mehr schon nicht.
Da zb ein Hakenkreuz in Amerika nicht verboten ist, kannst du auf einem Amerikanischen Server ruhig eine Webseite mit dem Bild betreiben.
Gutes Beispiel waren die Yahooauktionen und Frankreich.
Die haben gerade nur dem französischen Yahoo ihre Meinung aufzwingen können, bei den Amis haben sie den Schlauch gehabt.

Also kommt es sehr wohl auf den Standort des Servers an, oder warum sind die meisten Warez- und Cracksseiten in Rusland beheimatet.

Sloter

Ps: Das mit den Pornos ist klar, aber Österreich ist da schon ein wenig toleranter.


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