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-   -   Wohnrecht von Freundin in Eigentumswohnung (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=246998)

Bullz 27.10.2013 22:46

Wohnrecht von Freundin in Eigentumswohnung
 
Hallo, habe mir vor kurzem eine Wohnung gekauft. Habe eine Freundin ( nicht Frau ) die ich seit kurzem kenne und überlege ob wir vielleicht schon zusammen ziehen sollen und sie die Wohnung als Hauptwohnsitz angibt. Verstehen uns sehr gut, deswegen die Gründe hier wirklich nur als theoretische Natur sehen.

1.) Was passiert wenn wir uns zerstreiten und ich gebe ihr eine Frist von 2 Wochen bis sie auszieht.

2.) Sie bekommt ein Kind von mir und während der Schwangerschaft oder danach krachen wir Gegeneinander

3.) Wenn sie ein Kind von einem anderen bekommen würde... ansonsten gleich wie 2.

Wie schauts mit dem Wohnrecht aus bei den drei Punkten aus ? Bei Punkt 2 würde ich es verstehen wenn ich sie nicht so einfach aus der Wohnung bitten könnte aber die anderen ? Könnte es mir sogar einmal passieren das ich aus der Wohnung ausziehen darf und sie weiterhin drin lebt obwohl nur ich im Grundbuch stehe und alles nur aus meinem Ersparten gekauft habe ?

Mir ist wichtig das ich bei Punk1 und 3 die Möglichkeit habe in ein paar Wochen meine Wohnung wieder für mich alleine zu haben. Hoffe das sieht der Gesetzgeber gleich.

pc.net 27.10.2013 23:22

https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...html#wohnrecht

http://www.familienrecht.at/index.php?id=5425

fredf 29.10.2013 16:46

In welcher bzw in der Nähe welcher grösseren Stadt lebst du Bullz?

pong 29.10.2013 17:39

Zitat:

1.) Was passiert wenn wir uns zerstreiten und ich gebe ihr eine Frist von 2 Wochen bis sie auszieht.
Zu dem Zeitpunkt seits hoffentlich Mensch genug, dass ihr dennoch immer wisst was sich gehört oder du hast noch soviel Hirn ihr den Schlüssel abzunehmen und ihr beim Auszug zu helfen, damit es so flott als möglich von statten geht.

Zitat:

2.) Sie bekommt ein Kind von mir und während der Schwangerschaft oder danach krachen wir Gegeneinander
Viel Spass beim Auszug und zahlen der Alimente event. sogar Unterhalt.

Zitat:

3.) Wenn sie ein Kind von einem anderen bekommen würde... ansonsten gleich wie 2.
Liegt an dir. Wenn du die Vaterschaft bei dir anerkennst, lebts event. glücklich bis ans Lebensende. Ansonsten würde ich zu Pkt. 1 raten.

Warum willst ihr das Wohnrecht gewähren?

1.) man lässt sich unterschreiben was momentan da ist, und das sie nichts dazu beigetragen hat, entsprechend hinterher auch keine Ansprüche stellen kann

2.) Denk bitte mit deinem Kopf und nicht mit dem Genitalbereich.

Nur weil sie bei dir den Hauptwohnsitz angibt, heißt es noch lange nicht, dass sie das uneingeschränkte Wohnrecht damit erwirbt.

pong

Bullz 30.10.2013 22:11

Zitat:

Zitat von pong (Beitrag 2491062)
Nur weil sie bei dir den Hauptwohnsitz angibt, heißt es noch lange nicht, dass sie das uneingeschränkte Wohnrecht damit erwirbt.

pong

Wusste ich ja nicht. Bin kein Jus Student. Also einfach ein Schriftstück anfertigen das die Wohnung plus alles was drinnen steht an technischen Geräten von mir gekauft worden ist.

Dann habe ich im Falle des Falles keine Probleme und müsste wenn überhaupt nur um die Dinge diskutieren die wir danach gemeinsam gekauft haben ? Wie nennt sich den so ein Schriftstück genau ?

Baron 31.10.2013 00:01

Ehevertrag?:D;)

WoAhrend 31.10.2013 02:07

Frau im Haus
Geld ist aus :heul::heul:

Baron 31.10.2013 12:57

Alte weisheit...:D:lol:

ratitati 04.11.2013 13:55

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2491107)
Ehevertrag?:D;)

hahaha :D


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