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-   -   Wieder mal die Fußfessel-Debatte (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=244988)

Burschi 29.08.2012 20:21

Wieder mal die Fußfessel-Debatte
 
http://wien.orf.at/news/stories/2547737/

Jetzt mal ganz von der Fußfessel abgesehen, warum glaubt in so einem Fall anscheinend das Gericht fast immer dem angeblichen Opfer und nicht dem angeblichen Täter, der ja auch eine Verteidigung vorgebracht hat. In diesem Fall, er habe die Tochter zu harten Erziehungsmaßnahmen ausgesetzt wie Ohrfeigen usw. und die Anschuldigung sei ihre Rache. Ohne jetzt zu wissen, wer von den beiden Recht hat, ohne Partei zu ergreifen: Wie kann irgendwer feststellen, ob das wahr ist oder nicht?

c23 29.08.2012 21:01

Hi there!

Dafür gibt es Psychologen und auch Tests wie Abstriche etc.
Schlußendlich muss im schlimmsten Falle der Richter entscheiden wem er mehr glaubt.

Burschi 29.08.2012 21:19

Zitat:

Zitat von c23 (Beitrag 2477837)
Hi there!

Dafür gibt es Psychologen und auch Tests wie Abstriche etc.
Schlußendlich muss im schlimmsten Falle der Richter entscheiden wem er mehr glaubt.

ad Psychologen: Wenn wie in diesem Fall viele Jahre zwischen angeblicher Tat vergehen und dem Erscheinen des Psychologen, kannst als Angeklagter nur noch beten oder dir die Kugel geben.
ad Abstrich: Das geht ja wohl nur unmittelbar nach dem Vorfall.

J@ck 29.08.2012 21:42

http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung
Zitat:

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Scheinbar wurde dem Richter gegenüber die Schuld bewiesen. Es musste nicht die Unschuld bewiesen werden.

Mawi73 31.08.2012 12:02

Zitat:

Zitat von J@ck (Beitrag 2477842)
http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

Scheinbar wurde dem Richter gegenüber die Schuld bewiesen. Es musste nicht die Unschuld bewiesen werden.

Sehr richtig. Die Schuld muss bewiesen werden und nicht die Unschuld.
Die Verurteilung von Unschuldigen ist auf jeden Fall zu verhindern.
Aber gerade im Bereich von Sexualdelikten besteht hier wohl eher die Gefahr, dass ganz viele völlig unbestraft davon kommen. Insofern man den Dunkelziffern glaubt, auch wenn man annimmt, dass nur die Hälfte stimmt ist das immer noch viel. Und solche verharmlosenden Urteile werden Opfern auch nicht darin bestärken die Täter anzuzeigen.

pc.net 31.08.2012 13:25

IMHO ist die ganze fußfessel-debatte einfach auf ein paar kriterien zu reduzieren:
  1. die schuld wurde durch ein ordentliches gericht festgestellt
  2. es gibt einen katalog an straftaten, bei denen die fußfessel als strafe zur anwendung kommen darf. dabei dürfen keine mildernden umstände berücksichtigt werden. erschwerende umstände dürfen die anwendung ausschließen.
  3. trifft 1. zu und es handelt sich um eine straftat aus dem katalog lt. 2., kann die fußfessel zur anwendung kommen, sofern nicht etwaige erschwerende umstände dazukommen.


zum eigentlichen thema:
es gilt im zweifel für den angeklagten. es wird nicht immer dem opfer geglaubt. aber idR ist bei tatsächlichen verurteilungen genügend belastendes material (glaubwürdige aussagen des opfers, unglaubwürdige aussagen des/der angeklagten) vorhanden.


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