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Wieder mal die Fußfessel-Debatte
http://wien.orf.at/news/stories/2547737/
Jetzt mal ganz von der Fußfessel abgesehen, warum glaubt in so einem Fall anscheinend das Gericht fast immer dem angeblichen Opfer und nicht dem angeblichen Täter, der ja auch eine Verteidigung vorgebracht hat. In diesem Fall, er habe die Tochter zu harten Erziehungsmaßnahmen ausgesetzt wie Ohrfeigen usw. und die Anschuldigung sei ihre Rache. Ohne jetzt zu wissen, wer von den beiden Recht hat, ohne Partei zu ergreifen: Wie kann irgendwer feststellen, ob das wahr ist oder nicht? |
Hi there!
Dafür gibt es Psychologen und auch Tests wie Abstriche etc. Schlußendlich muss im schlimmsten Falle der Richter entscheiden wem er mehr glaubt. |
Zitat:
ad Abstrich: Das geht ja wohl nur unmittelbar nach dem Vorfall. |
http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung
Zitat:
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Zitat:
Die Verurteilung von Unschuldigen ist auf jeden Fall zu verhindern. Aber gerade im Bereich von Sexualdelikten besteht hier wohl eher die Gefahr, dass ganz viele völlig unbestraft davon kommen. Insofern man den Dunkelziffern glaubt, auch wenn man annimmt, dass nur die Hälfte stimmt ist das immer noch viel. Und solche verharmlosenden Urteile werden Opfern auch nicht darin bestärken die Täter anzuzeigen. |
IMHO ist die ganze fußfessel-debatte einfach auf ein paar kriterien zu reduzieren:
zum eigentlichen thema: es gilt im zweifel für den angeklagten. es wird nicht immer dem opfer geglaubt. aber idR ist bei tatsächlichen verurteilungen genügend belastendes material (glaubwürdige aussagen des opfers, unglaubwürdige aussagen des/der angeklagten) vorhanden. |
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