| RaistlinMajere |
14.05.2012 23:12 |
Gibt es ein zentrales Rechtschutzregister wie bei Kaskoversicherungen?
Ich habe zuletzt einen netten Brief von meinem Rechtschutz (Arag) erhalten, in dem man mir mitteilte, daß ich in einem Monat gekündigt werde.
Begründung (kein Scherz!!): Es wurde eine Leistung erbracht (dafür hat man doch einen Rechtschutz, dachte ich :confused: ). Laut AGBs Art. 14 Abs. 3.2 ist das ein Grund, mich zu kündigen (wers nicht glaubt seht selbst). Nachdem die anderen beiden Begründungen (Anspruch arglistig erschlichen, Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt) nicht zutreffen, kanns nur das sein (die Leistung waren übrigens heiße 70€ Prozesskostenablöse, ich zahle da seit über 10 Jahren schon Prämie ein).
Bevor ich da jetzt meinem Ärger Luft mache, hätte ich jedoch gerne eine Information: Bei so einem A***verein will ich von mir aus eh nicht länger sein. Nur kann eine andere Versicherung, bei der ich einen Rechtschutz abschließen will, irgendwo nachsehen, dass ich von einer anderen Versicherung gekündigt wurde? Bei Kaskoversicherungen ist das ja so und erhöht gleich mal die Prämie.
Weil wenn das so ist, dann schaue ich mal ob ich die Kündigung nicht anfechten kann und dann selbst kündige.
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