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Ashape 07.04.2012 11:29

Wärmepumpe - Kaminkehrer
 
Ich weiß, das paßt ja überhaupt nicht in dieses Forum, vielleicht weiß aber der eine oder andere was darüber oder kann mich an eine geeignete Stelle verweisen.

Wir haben hier in der Wohnanlage 18 Wohnungen, die Heizung erfolgt über zwei Wärmepumpen (Sole-Sole nennt sich das System, wenn ich das richtig verstanden hab), Fußbodenheizung in den Wohnungen.
Jede Wohnung hat einen eigenen Kamin, um auf Wunsch einen Zusatzofen aufstellen zu können.

Nun ist mir jährlich auf der Betriebskosten-Abrechnung aufgefallen, daß jährlich Kaminkehrerkosten von ca 500 Euro von der Eigentumsgemeinschaft zu bezahlen sind. Ich hab mir kurz den Kopf drüber zerbrochen, aber schob es dann auf das eh etwas undurchschaubare Wohnungseigentumsgesetz, dachte die Kamine werden wohl (so wie vieles andere ja auch) als allgemeine Teile angesehen.

Nun bei der letzten Eigentümerversammlung kam aber zur Sprache, daß diejenigen, die tatsächlich einen Zusatzofen in ihrer Wohnung betreiben, auch regelmäßig Besuch vom Kaminkehrer sowie eine separate Rechnung bekommen, diese Eigentümer bezahlen also den Kaminkehrer selbst. Nun kam die Frage auf, wofür denn dann die Eigentumsgemeinschaft auch noch zur Kasse gebeten wird, da die Allgemeinheizung ja keinen Kamin besitzt. Daraufhin wurde seitens der Hausverwaltung nur darauf verwiesen, daß auch hier bestimmte Überprüfungen seitens des Kaminkehrers notwendig sind. Mangels Fachwissen verzichteten wir Anwesenden auf eine weitere Diskussion darüber...

Nun ist es so, daß ich den Schlüssel für den Heizraum habe, und noch nie für den Kaminkehrer aufsperren mußte... vielleicht war ja auch zufällig immer der Hausmeister anwesend, weiß ich nicht...

Weiß jemand was darüber? Wärmepumpe - Kaminkehrer?

Lowrider20 07.04.2012 12:56

Kurz gesagt: Ist ein Kamin bis übers Dach gezogen, muß dieser regelmäßig inspiziert werden. Auch wenn kein Gerät angeschlossen ist. Hier wird pro Zug verrechnet.

Also wenn jede Partei wirklich einen eigenen Kamin mit einem Zug hat würden die 500€ schon stimmen.

Wenn ein Ofen angeschlossen ist (Holz, Pellets,...) muß natürlich auch gekehrt werden bei Bedarf. Das sind dann die Rechnungen direkt an die Parteien.

Zum Schlüssel: Vermutlich hat der Rauchfangkehrer einen eigenen Schlüssel für den/die Heizungsraum/-räume.

Ich erlaube mir, diese Frage in den Offtopic-Bereich zu verschieben.

Indako 07.04.2012 12:57

Mit welcher Energie werden die beiden Wärmepumpen betrieben? Ist es Strom, oder mit Gas?

Im zweiten Fall dürfte es eine Abgasleitung für den Motor geben. Dieser muß dann eventuell vom Kaminkehrer auf Sauberkeit und Dichtheit überprüft werden.

Ansonsten, bei reinen Betrieb mit Strom wüßte ich keinen Grund für dessen Besuch.

Ashape 07.04.2012 13:07

Die Wärmepumpen werden mit Strom betrieben.

Die Antwort von Lowrider20 klingt einleuchtend... ;)

Danke!

Lowrider20 07.04.2012 13:14

Woher ich das weiß? Ein jedes Einfamilienhaus muß/mußte einen Reservekamin haben, falls der Hauptkamin was hätte. Und dieser mußte immer 1x jährlich mitkontrolliert werden.

Hängt ein Feststoffbrenner dran, gibts öfters Besuch als bei Gas/unbenutzt. Kommt noch zum Punkt Rechnung für die Parteien hinzu.

Ashape 07.04.2012 17:04

Wär jetzt nur noch interessant, was es da zu inspizieren gibt, wenn ein Kamin komplett unbenutzt ist... Aber die Wirtschaft muß ja schließlich leben ;-)

Und Schlüssel für den Heizraum hat er bestimmt nicht, wofür auch.

Lowrider20 07.04.2012 17:37

Inspektion, ob er von innen nicht verrottet. Durch die fehlende Erwärmung und dadurch erhöhte Feuchtigkeit, verfällt er schneller.

Technikschlüssel irgendwo hinterlegt, damit nicht auf Kundschaft gewartet werden muß (Stichwort: Notdienst). Fachkräfte erhalten schneller Zugang zu gewisse Räume. ;)

Ashape 07.04.2012 18:23

Ach wegen verrotten und so. Alles Klar...

Nein, glaub mir, da gibts keinen Schlüssel, Heizraum hat nicht im entferntesten mit den Kaminen zu tun... Da stehen nur die zwei Wärmepumpen.

Die Kamine beginnen in der jeweiligen Wohnung, und sind (wären) auch von dort aus zu reinigen (saugen nach dem Kehren)

Lowrider20 07.04.2012 18:33

Gut, das wußte ich nicht (Annahme, da Rauchfangkehrer und Heizraumschlüssel zeitgleich gefallen sind). Also Kamintürl in der jeweiligen Wohnung.

Mir fällt gerade ein, wenn nichts angeschlossen ist, ists nicht so genau mitn nachschauen. Aber es gibt eine Kamingrundgebühr! (Ohne scheiß!)

Ashape 07.04.2012 18:36

Kamingrundgebühr - ein Wahnsinn... :) Was es alles gibt...


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