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Anbieter darf eBay-Auktion bei Diebstahl der Ware abbrechen
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Könnte auch für Österreich Auswirkungen haben. |
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der wahnsinn schwappt von "US and A" zu uns herüber -> einfach alles und jeden auf x-tausend € verklagen.
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ist zwar OT passt aber hierher.
Ein bekannter Rechtsanwalt hat mir erzählt bei ihm war eine Frau die übers iNet ein Keramikmesser gekauft hat und sich damit beim ersten Gebrauch schnitt. Sie wollte die Fa verklagen, da nirgends ein Hinweis auf die besondere Schärfe des Messers war. Der RA hat die Frau (Lehrerin) ohne den Fall zu übernehmen weggeschickt. |
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Ich versteh das Problem nicht.
Wenns ihm gestohlen wird, ersetzt ihm die Versicherung den Zeitwert, also warum hat der Anbieter den Bieter nicht einfach ausbezahlt oder für Ersatz gesorgt? pong |
Warum soll der Anbieter einen potenziellen Käufer auszahlen?
Und welchen, wenn schon mehrere geboten haben? Bekommt dann jeder die volle Entschädigungssumme? |
Es ist immer eine Frage der Versicherung, vielleicht hatte der Anbieter keine.
Es wäre auch die Möglichkeit, daß der Diebstahl nur vorgetäuscht war, aus z.B. obigem Grund. |
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Das meinte ich, wer hat schon alles versichert, obschon eine Hausrats-/Wohnungsversicherung nicht schlecht wäre?
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