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Christoph 09.06.2011 20:29

Anbieter darf eBay-Auktion bei Diebstahl der Ware abbrechen
 
Zitat:

Der Bundesgerichshof (BGH) hat entschieden, dass ein Anbieter bei eBay eine Auktion vorzeitig abbrechen darf, wenn ihm die angebotene Ware gestohlen wird. Dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden steht kein Schadenersatz zu.

Im verhandelten Fall ging es um eine Digitalkamera, die Auktion sollte 7 Tage laufen, wurde aber bereits am 2. Tag vom Anbieter abgebrochen mit der Begründung, ihm sei das Gerät gestohlen worden. Zu dem Zeitpunkt lag das Höchstgebot bei 70 Euro. Der Bieter verklagte nun den Anbieter auf rund 1150 Euro Schadenersatz. Das sei die DIfferenz zwischen den 70 Euro und dem Preis der Kamera, wenn er sie sich woanders kaufen würde.

Das zuständige Amtsgericht in Bad Hersfeld sowie das Landgericht in Fulda wiesen die Klage ab, dagegen legte der Kläger Revision beim Bundesgerichtshof ein, die ebenfalls erfolglos blieb. Der BGH hat entschieden, dass der Abbruch der Auktion durch die AGB von ebay berechtigt sei, in denen es heißt:

"Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen." ( § 10 Abs. 1)

Als berechtigte Gründe für den Abbruch einer Auktion nennt ebay u. a. den Verlust des angebotenen Artikels. Diebstahl fällt nach Ansicht aller drei mit dem Fall befassten Gerichte unter "Verlust".
Quelle: http://www.internet-magazin.de/news/...n-1145364.html

Könnte auch für Österreich Auswirkungen haben.

Alex1 10.06.2011 08:41

Zitat:

Der Bieter verklagte nun den Anbieter auf rund 1150 Euro Schadenersatz. Das sei die DIfferenz zwischen den 70 Euro und dem Preis der Kamera, wenn er sie sich woanders kaufen würde.
Solche Leute gehören psychiatriert.

Blaues U-boot 10.06.2011 15:00

der wahnsinn schwappt von "US and A" zu uns herüber -> einfach alles und jeden auf x-tausend € verklagen.

argos 10.06.2011 15:33

ist zwar OT passt aber hierher.
Ein bekannter Rechtsanwalt hat mir erzählt bei ihm war eine Frau die übers iNet ein Keramikmesser gekauft hat und sich damit beim ersten Gebrauch schnitt.
Sie wollte die Fa verklagen, da nirgends ein Hinweis auf die besondere Schärfe des Messers war.
Der RA hat die Frau (Lehrerin) ohne den Fall zu übernehmen weggeschickt.

Christoph 10.06.2011 20:06

Zitat:

Zitat von Alex1 (Beitrag 2453062)
Solche Leute gehören psychiatriert.

Die einzig sinnvolle Variante, siehe auch Blaues U-boot und argos, einfach irre.

pong 13.06.2011 19:59

Ich versteh das Problem nicht.

Wenns ihm gestohlen wird, ersetzt ihm die Versicherung den Zeitwert, also warum hat der Anbieter den Bieter nicht einfach ausbezahlt oder für Ersatz gesorgt?

pong

FendiMan 13.06.2011 20:48

Warum soll der Anbieter einen potenziellen Käufer auszahlen?
Und welchen, wenn schon mehrere geboten haben?
Bekommt dann jeder die volle Entschädigungssumme?

Christoph 13.06.2011 20:51

Es ist immer eine Frage der Versicherung, vielleicht hatte der Anbieter keine.
Es wäre auch die Möglichkeit, daß der Diebstahl nur vorgetäuscht war, aus z.B. obigem Grund.

Burschi 14.06.2011 23:55

Zitat:

Zitat von pong (Beitrag 2453237)
Ich versteh das Problem nicht.

Wenns ihm gestohlen wird, ersetzt ihm die Versicherung den Zeitwert, also warum hat der Anbieter den Bieter nicht einfach ausbezahlt oder für Ersatz gesorgt?

pong

Welche Versicherung? Woher nimmst du den Glauben, dass jeder und alles versichert sei?

Christoph 15.06.2011 20:09

Das meinte ich, wer hat schon alles versichert, obschon eine Hausrats-/Wohnungsversicherung nicht schlecht wäre?


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