![]() |
A1 erhöht Grundgebühr für Bestandskunden
Mobilfunker bietet dafür 1000 Freiminuten zu 05-Nummern an, diese müssen laut RTR integriert werden
Ein Eingriff in bestehende Tarife beim Österreichischen Mobilfunkunternehmen A1 sorgt derzeit für Unruhe. Aufgrund der ab 1. März regulatorisch von der Telekommunikationsbehörde RTR festgelegten Integration von 05-Sondernummern in Flatrate-Tarife werden A1-Kunden zur Kasse gebeten. Auch T-Mobile-Kunden müssen mit Änderungen rechnen. Die besagten 05-Nummern werden von derzeit rund 500 Einrichtungen wie Arbeiterkammer Banken, Stadtwerke, Versicherungen, ORF oder Post verwendet. Höheres Entgelt oder Optional Für bestehende A1-Kunden bedeutet das ab dem 4. April eine Erhöhung des monatlichen Entgeltes (Grundgebühr) um 2,75 Euro bei allen A1-Mobilfunktarifen (nicht bei Tarifen zu mobilem Breitband). Dafür erhält der Kunde zusätzlich 1.000 Gesprächsminuten zu 05-Nummern, die nicht in das restliche Gesprächskontingent einfließen. Eine Wahl haben Kunden aber nicht. Hier besteht daher das außerordentliche Kündigungsrecht, wobei Kunden ohne zusätzliche Kosten den Vertrag auflösen können. Der Verein für Konsumenteninformation prüft derzeit nach, ob dies auch für die über den Tarif angezahlten Mobiltelefone gelte. A1-Kunden werden derzeit vom Unternehmen über die Änderungen informiert - auch nachzulesen unter www.a1.net/privat/agb (Kundmachungen). Zusatz T-Mobile bietet seinen Kunden um pauschal 2 Euro pro Monat die Integration der 05-Nummern in die Grundgebühr an. Damit würden Sonderrufnummern wie "normale" Festnetznummern behandelt. Ohne Option werden 0,29 Euro (T-Mobile) bzw. 0,35 Euro (tele.ring) pro Minute auch bei Flatrate-Tarifen verrechnet. Keine Zusatzkosten bei 3 und Orange Keine Kostenerhöhung (ob Grundgebühr oder optional) sehen Orange und "3" vor. Hier heißt es, die Verbindungskosten zu 05-Nummern würden von den bestehenden Grundgebühren abgedeckt. (zw/sum) Der WebStandard auf Facebook Weitere Informationen zum Verbraucherrecht Verein für Konsumenteninformation (auf Facebook) Links www.a1.net/privat/agb Kundmachungen |
Meiner Meinung nach, regelt das Sonderkündiggungsrecht §25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) genau das Sonderkündigungsrecht, obwohl A1 das ausschließt.
|
Ich war privat fast 15 Jahre lang bei A1 und bin es über die Firma heute noch. Musste wegen Empfangsproblemen zu Orange wechseln.
A1 hat immer "etwas mehr" gekostet, dafür war Service & Verfügbarkeit immer TOP. Dieser Eingriff ist eine absolute Frechheit und ein weiterer Grund zur Freude meines Umstiegs zu Orange. |
Also ich würde das nicht so schlimm finden, daß ich es als Frechheit bezeichne.
Was es kostet, das kostet es eben. Wenn man mit seinem Provider zufrieden ist, wird man wohl wegen 2,75 Euro im Monat auch nicht untergehen. Und wenn nicht, dann kann man ja sowieso sofort wechseln. Solange die Konkurrenz für so niedrige Preise sorgt, werden wir in Österreich weiterhin im "Mobilfunk-Paradies" leben. |
Hi there!
Ja Telekom Kunden sollten eh gewohnt sein bisserl mehr zu zahlen ;-) |
Aus dem A1-Forum:
§ 27 (6) der aktuellen AGB: Dort steht als Überschrift "Einvernehmliche Vertragsänderungen". Im Punkt 8 wird folgendes angeführt: "Unser Angebot zu den neuen bzw. geänderten AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen gilt als angenommen, wenn Sie nicht bis zum In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen schriftlich widersprechen." Sichtlihch ist die Entgeltänderung genau so eine Vertragsänderung. Können Sie mir bitte erklären, wie eine "einvernehmlich" Vertragsänderung möglich ist, wenn der Kunde aber nicht zustimmt und sich überhaupt nicht meldet? Diese Vorgangsweise ist von der Telekom Austria eindeutig gesetzeswidrig. Da eine Nichtzustimmung zu einer "einvernehmlichen" Änderung keine einvernehmliche Änderung ist und eindeutig gegen das Konsumentenschutzgesetz widerspricht. http://www.a1.net/forum/tarife-optio...bestimmungenab Darauf gab es natürlich keine Reaktion. |
Zitat:
|
Zitat:
wenn ich eh schon 1000 minuten im monat hab - weil ich diesen tarif gewählt habe - dann brauch i den schaß net :mad2: und ich schätz mal das die 2,75 ex MwST sind :motz: ist imho ein schönes körberlgeld für die betreiber-arschlöscher :mad: :mad: :mad: |
Ich sehe das ebenfalls als Frechheit, weil ich nicht zu meinem Glück gezwungen werden will. Ich habe bisher nie und werde wohl auch selten bis nie irgendwelche 05er Nummern wählen. Und wenn, dann zahl ich halt die normale Gebühr für diesen Nummernkreis.
Aber mir das umzuhängen und die Grundgebühr zu erhöhen? :o |
aus dem a1 forum:
Zitat:
trotz dieser auskunft sollte doch eine ao kündigung möglich sein, oder ist jemand anderer ansicht. |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:36 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag