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FendiMan 12.09.2010 18:18

Abo-Verlängerung
 
Am Freitag habe ich einen Brief des UPG-Verlages erhalten. Der UPG-Verlag will von mir 29,90€ für eine Abo-Verlängerung.
Ich kann mich nicht erinnern, beim UPG-Verlag ein Abo abgeschlossen zu haben, also kann es auch keine Verlängerung geben und somit ist das Schreiben für mich gegenstandslos.

Ein Abo kann man auch nur für eine periodisch erscheindene Zeitschrift abschließen, von dem ist WCM noch weit entfernt. Wenn die Zeitschrift regelmäßig erscheint, der Inhalt und das Layout passen (das war bei den beiden heuer schon erschienenden Nummern nicht der Fall), überlege ich mir ein Abo, zum jetzigen Zeitpunkt fällt das Ansinnen des Verlages unter "schön wäre es, probieren kann man es ja".

Christoph 12.09.2010 21:46

Sehr interessant, bin gespannt ob ich auch so einen Brief bekomme.
Vielleicht später, bei mir fehlen ja noch etliche Ausgaben.

Deine Argumentation ist gut, werde ich mir merken. ;)

Hannes 12.09.2010 23:42

Ich hab am Freitag ebenfalls besagten Brief inkl. Erlagschein bekommen... Ist es richtig, dass ich mein Abo, das ich mit dem insolventen FSL-Verlag hatte, nicht kuendigen muss?? Hat also Gubi Recht? Wie wuerdet Ihr Euch verhalten?

Autrob 13.09.2010 00:21

die rechtslage ist imo eindeutig.
upg ist der neue verlag, aber nicht automatisch mein vertragspartner.
ich denke, daß viele leute wieder ein abo nehmen, wenn davon auszugehen ist, daß das erscheinen wieder regelmäßig gewährleistet ist. anhand der letzten beiden ausgaben konnte upg das ja nicht unter beweis stellen.

natürlich fällt der "luxus" weg, daß ihr die nächste wcm einfach im briefkasten habt, sobald sie erscheint, wann auch immer das jetzt ist

letztlich ist nicht zu erwarten, daß das nicht bezahlen des neuen abos zu einer klage führt. :-)

Weini 13.09.2010 08:48

Zitat:

Zitat von Hannes (Beitrag 2428001)
Ist es richtig, dass ich mein Abo, das ich mit dem insolventen FSL-Verlag hatte, nicht kuendigen muss??

Das ist richtig. Dein Vertragspartner, mit dem du abgeschlossen hast, existiert nicht mehr. Damit ist auch jedweder Vertrag aufgelöst.

Hannes 13.09.2010 13:52

Vielen Dank fuer die klaerenden Informationen!

pong 13.09.2010 19:38

Hast du einen Brief bekommen oder nur den Erlagschein, fallst ersteres könntest du ihn - geschwärzt - online einstellen?!?

pong

UPG 13.09.2010 21:14

@FendiMan: Bitte nimm direkt mit dem WCM Kontakt auf, derartige Anfragen lassen sich mit großer Wahrscheinlichkeit rasch und unkompliziert lösen.

Ich bitte jedoch keine derartigen Schreiben in ein öffentliches Forum zu stellen!


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