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BrittaNagel 30.06.2010 19:00

Neuer Drucker kaputt
 
Ich habe Anfang März einen Epson Stylus S20 gekauft. Die erste schwarze Druckpartrone war schnell leer und wurde ohne Probleme ausgetauscht. Dann wurde die blaue leer...und es war bisher nicht möglich, nach dem Einsetzen der Originalpatrone den Drucker zum Drucken zu bewegen. Der Stromschalter blinkte, die Wartung steht permanent auf rot. Die Helpline hat mir bestimmte Tests und Reinigungen vorgeschrieben, die alle kein positives Ergebnis hatten. Auch habe ich mittlerweile alle Original-Patronen ausgetauscht. Dann leuchteten grün und rot. Schließlich war der Helper mit seinem Latein am Ende, vermutete einen Defekt und meinte, ich solle ihn auf Garantie einschicken - leider finde ich die Rechnung nicht mehr, also wollte ich ihn heute als Fehlkauf entsorgen.
Kurz bevor ich nun das kaputte Gerät deinstallieren wollte, habe ich nach dem Einschalten, noch bevor das rechte rote Licht leuchtete, einen Druckauftrag erteilt. Es kam die Meldung, daß die schwarze Patrone keine Original Epson-Patrone sei - was definitiv nicht stimmt - sie wurde ja auch schon als erste ausgewechselt und hat ein paar Seiten gedruckt, bevor die blaue streikte und in Folge alle ausgewechselt wurden. "Tintenpatronen werden nicht erkannt" - die Patronen wurden als Original-Multipack gekauft mit 4 einzelnen Kartuschen. TO715 mit TO 711-714. Ein Ablaufdatum ist mit 09/2011 99JK14 angegeben
Hat jemand noch eine Idee, bevor ich das Ding auf den Mist schmeiße?:ms:

Lucky333 30.06.2010 19:29

ja schick ihn ohne rechnung ein....oder bring ihn dort hin wo du ihn gekauft hast...die haben die rechnung noch und sollen sie raus suchen....

Baron 30.06.2010 22:40

Garantiereperatur!

FendiMan 30.06.2010 23:33

Wenn du eine Rechnung auf deinen Namen hattest (@Baron: zuerst lesen, dann schreiben), dann steht die Chance gross, das der Händler deine Rechnung noch hat, zB bei einer Onlinebestellung.
Falls nicht, frag bei Epson nach, normalerweise können Geräte ja mit ihrer Seriennummer einem Produktionsdatum zugeordnet werden, dann sollte einer Garantiereparatur auch nichts im Wege stehen.

BrittaNagel 01.07.2010 15:27

Die Rechnung hatte keinen Namen. Das Gerät wurde beim Cosmos gekauft. Ich versuche es gerade über die Konkursverwaltung, ist aber schwer ohne exaktem Datum und Preis.
Die Helpline von Epson hat geschrieben, ohne Kaufbeleg geht nichts.

FendiMan 01.07.2010 18:03

Das ist Pech.
Da hilft nur noch einmal Rechnung suchen.

BrittaNagel 01.07.2010 18:16

Hoffnungslos, alles xmal durchgesehen! Mögliche und unmögliche Orte!

==C6== 01.07.2010 18:24

das nenne ich mal supersupport von epson, einfach keinen drucker mehr dieser schrottfirma kaufen, wenn sie meinen man braucht ne rechnung dazu dann liegen sie aber falsch, da wie oben schon erwähnt, alle daten in der serial und in den anderen codes die noch dabei sind enthalten sind.

muss da ehrlich mal so nebenbei MS und logitech erwähnen, bei beiden bekommt man gleich neue geräte, nur anhand der serials , keine rechnungen oder angaben über kaufort nötig. (alte geräte muss man nichtmal hinschicken)
Garantie hast du auch ohne rechnung wenn im märz gekauft wurde.

FranzK 01.07.2010 18:35

Zitat:

Zitat von ==C6== (Beitrag 2420414)
das nenne ich mal supersupport von epson, einfach keinen drucker mehr dieser schrottfirma kaufen, wenn sie meinen man braucht ne rechnung dazu dann liegen sie aber falsch, da wie oben schon erwähnt, alle daten in der serial und in den anderen codes die noch dabei sind enthalten sind.
....

So einfach ist das auch wieder nicht. Der Drucker hätte ja durchaus neun Monate beim Cosmos herumstehen können. Und dann hängt es natürlich vom Kaufdatum ab, ob EPSON selbst für die Garantieabwicklung herangezogen werden kann, oder ob dafür der Händler in Anspruch genommen werden muss. Eine Rechnungskopie ist also in der Regel vonnöten, daher sollte man die Rechnungen grundsätzlich immer aufheben.

Und bevor man aus diesem Grund vom Kauf von "EPSON-Schrott" abratet, sollte man wissen, ob andere Druckerhersteller in diesem Punkt kulanter vorgehen. So gibt es z.B. Hardwarehersteller, die in solchen Fällen überhaupt erst hinhören, wenn das Gerät nach dem Kauf registriert wurde.

:hallo:

FendiMan 01.07.2010 20:42

Der verkaufende Händler muss nicht zur Reparatur herangezogen werde, man kann durchaus gleich zum Hersteller gehen.

Bitte nicht die gesetzliche Gewährleistung (die nur über den Händler abgewickelt werden kann) und die Herstellergarantie (die direkt über den Hersteller abgewickelt wird) verwechseln!


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