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vtom 28.12.2009 09:48

Webcam unerwünscht ?
 
Servus miteinander

Bin mir nicht sicher ob meine Frage bzw Anliegen in der richtigen Rubrik liegt, ich frag aber trotzdem.

Als Mitglied und Betreuer eines Tourismusvereines im kleinen Stil kümmere ich mich um ein paar Webcams, genauer gesagt die Installation und den aufrechten Betrieb inkl Webseite. Die laufenden Kosten erledigt der Verein.

Also eine feine kleine Sache wo FAST jeden begeistert.
Wenn da nicht bei einem Standort ein kleiner Privatkrieg herrscht zwischen einem Agrarhäuptling und einem Gastwirt, der dauert nun schon Jahre an und ein Ende ist auch nicht absehbar. Und genau die Webcam bei diesem Standort welche eine Alpe mit ein paar Hütten in 200m Entfernung zeigt stört nun jemanden.

Dieser Jemand droht nun mit Anzeige und beruft sich auf ein einmaliges Urteil vom OG irgendwo in Austria, und somit ist diese Kamera auch gesetzeswidrig installiert und muss weg.

Meines Wissens gilt in Österreich das Recht beim Bild und die Panoramafreitheit in welcher genau geregelt ist das:" ... kein geschüztes Gebäude ... keine Personen zum erkennen sind...".
Diese beiden Punkte sind gegeben, man erkennt auf 200m mit 640 mal 480 Pixel keine Personen, dem Frieden willen sind die Kameras ab Sonnenuntergang offline damit "das geschulte Auge" auch nicht erkennen könnte welche Hütte Licht an hat.

Also weit weg von Google Street Effekten der anscheinend im "Pöpel" zu sitzen scheint (immer mehr).

So mancher Jemand ist schon an mich herangetreten und meinte das die Kamera nicht OK sei, auf meine Anfrage hin ober schon mal aufs Bild geschaut habe bekomm ich meist ein NEIN ... Aber...

Gibts hier im Forum jemand der vielleicht auch schon mal so ein ähnliches Problem hatte ?
Oder kennt jemand den OG Fall wo eine Webcam weg musste, ich finde nix im inet.

Wenn diese Kamera gesetzeswidrig wäre so wären es auch die anderen tausende Kameras in Österreich, wobei so manche mehr zeigen als sie eigentlich dürften ;)

Gruss
Tom

zigeina 28.12.2009 10:20

wenn alle dem nachbarn die äpfel vom baum klauen, wird das trotzdem unrecht bleiben !!!
melde deine kamera an, und beschreib genau den aufnahmewinkel und die menge an öffentlichem grund, der abgedeckt wird,

an sich ist jede kamera anzumelden, die auch nur ein zipfelchen öffentlichen grundes abdeckt
ob das kontrolliert und verstösse sanktioniert werden, ist ein anderes thema, und wird bei dem netten nachbarn ziemlich schnell zum präzedenzfall
also stells auf, melde es der behörde und wart ab :p

Boot 28.12.2009 10:24

Zitat:

Zitat von zigeina (Beitrag 2396000)
also stells auf, melde es der behörde und wart ab :p

Umgekehrt, umgekehrt, zuerst mit der Behörde reden, dann aufstellen :rolleyes:

LouCypher 28.12.2009 10:31

wenn jeman eine camera auf mein haus richtet und den ganzen tag livebilder online stellt, egal aus welcher entfernung dann hätte ich auch ein problem damit, und zwar wär mir ziemlich wurscht ob das nun legal ist oder nicht. Das hat einfach was mit gegenseitigen respekt zu tun, wenn er nicht gefilmt werden will ist das zu akzeptieren, basta.

rev.antun 28.12.2009 13:21

und was macht ihr mit die russen amis und chinesen ???

zigeina 28.12.2009 13:55

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2396005)
wenn jeman eine camera auf mein haus richtet und den ganzen tag livebilder online stellt, egal aus welcher entfernung dann hätte ich auch ein problem damit, und zwar wär mir ziemlich wurscht ob das nun legal ist oder nicht. Das hat einfach was mit gegenseitigen respekt zu tun, wenn er nicht gefilmt werden will ist das zu akzeptieren, basta.

wenn er gut zahlt, könnt ich mich überreden lassen :engel:

vtom 28.12.2009 16:20

Nun wenn da wirklich einer ein Problem hätte seine Haus, welches ca 80 mal 60 Pixel gross und somit höchstauflösend zu sehen ist, so könnte man ein Logo ein blenden und seinen Schatz ausblenden :-)

Nochmal, 640 mal 480 Pixel und dann 200m Entfernung sind nur Kasterl.
Sinn ist es das Wetter zu zeigen und keine Details.

Denjenigen wo das stört hat ein kleines Problem, Googele Örtfff ist da schon viel besser auflösend.

http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

;)

zigeina 28.12.2009 16:25

Zitat:

Zitat von vtom (Beitrag 2396074)
Nun wenn da wirklich einer ein Problem hätte seine Haus, welches ca 80 mal 60 Pixel gross und somit höchstauflösend zu sehen ist, so könnte man ein Logo ein blenden und seinen Schatz ausblenden :-)

Nochmal, 640 mal 480 Pixel und dann 200m Entfernung sind nur Kasterl.
Sinn ist es das Wetter zu zeigen und keine Details.

Denjenigen wo das stört hat ein kleines Problem, Googele Örtfff ist da schon viel besser auflösend.

http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

;)

nochmals: nur ein bischen zugestochen und ein bischen verblutet ....
egal wie klein,...genehmigung muss vorhanden sein...

und man glaubts gar nicht was alles mit geeigneter software und cameras gemacht werden kann... (zB zeig mir alle aufnahmen, wo eine coladose zu sehen ist, ...)

vtom 28.12.2009 16:45

Zitat:

Zitat von zigeina (Beitrag 2396077)
nochmals: nur ein bischen zugestochen und ein bischen verblutet ....
egal wie klein,...genehmigung muss vorhanden sein...

und man glaubts gar nicht was alles mit geeigneter software und cameras gemacht werden kann... (zB zeig mir alle aufnahmen, wo eine coladose zu sehen ist, ...)

Hm.... sorry aber wo weit ich informiert bin gibts für keine mir bekannte Webcam, egal ob privat oder kommerziel (zb Schilifte) eine Genehmigung ?

Wüsste auch nicht bei wem einholen ?
BH, Polizei, Gemeinde, Grundeigentümer ... äh wem gehört noch mal der Berg da :)

Ich wart mal auf eine Anzeige und die wird mir dann schon sagen WO es die Genehmigung gäbe :cool:

EDIT:
Vielleicht noch zum Thema, für die Installation bzw dessen Betrieb besteht selbstverständlich schon eine Genehmigung der Gebäudebesitzers, auch die Energieversorgung ist geklärt (Subzähler, Schaltschrankmontage, Elektroinstallation, Miete usw.), auch die bauliche Veränderung durch die Kamera ist genehmigt !

Nur die Aussicht nicht :confused:

fredf 28.12.2009 21:25

http://journal.juridicum.at/?c=142&a=2161

Vielleicht weiss schon jemand genaueres wie es ab 1.1.2010 rechtlich aussehen wird.


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