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ORF Gebührenzwang
nachdem es ja kein Rechtsforum gibt, versuch ichs hier.
Die Begründung für den Gebührenzwang liegt ja meines Wissens darin, das man sobald ein empfangsfähiges Gerät hat, man auch in der Lage ist, das Programm zu sehen. Aufgrund der Verschlüsselung und der Karte ist es ja jetzt ganz einfach, kein empfangsfähiges Gerät zu haben. Weil ohne Karte kein Empfang. In meinem kleinen Hirn müßte ich jetzt das Recht haben, den ORF abzumelden - rein hypothetisch. Robert |
Nein, stimmt nicht ganz.
Der Zwang für die Gebühr besteht dann, sobald ein Gerät fähig ist irgendein (nicht vom ORF) Programm zu empfangen. Mit einem Sat-Receiver kannst du zum Beispiel ausländische Sender empfangen, daher leider Gebührenzwang. Allerdings imho nur zur Rundfunkgebühr, zur Programmabgabe nicht. Für mehr Info bitte die Forumssuche zu bemühen. Es gibt unter dem Suchbegriff "Rundfunkgebühren" schon sehr viele Treffer im sehr ausführlichen Diskussionen. |
ach ja, und noch was
hatte gestern besuch von der gis mit der information, es gibt nur mehr anmeldung zu fernsehen und radio. weil ja jeder fernseher mittlerweile auch ein radioempfänger ist???! das heißt also, in nächster zukunft werden sie wieder ausschwärmen gruß robert |
Nun, zumindest via Kabel und Satellit kann man auch Radio hören.
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na ganz so ist es nicht, wenn du eine analoge satanlage hast und keinen dvb-t tuner musst den tv nicht anmelden radio schon.
Wenn du eine digitale satanlge ohne karte hast musst du es auf ein verfahren ankommen lassen wenn du nicht zahlen willst, vor allem wenn dein receiver mangels cam nicht orf tauglich ist. Wenn du einen tv mit dvb-t tuner ohne antenne hast musst zahlen weil du ja ohne besondere anstrengungen und kosten eine besorgen könntest. ORF empfang ist afaik durchaus eine vorraussetzung für die gebührenpflicht, 3sat usw. zählen nicht, ausser es hat sich in den letzten monaten was geändert. |
Zitat:
BGBl. Nr. 396/1974 (1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Ganz egal welches Programm du empfängst, du musst blechen. :mad: |
Was aber interessant ist:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/B...999_159_1.html "Rundfunkgebühren § 3. (1) Die Gebühren sind für jeden Standort (§ 2 Abs. 2) zu entrichten und betragen für Radio-Empfangseinrichtungen 5 S Fernseh-Empfangseinrichtungen 16 S monatlich" Siehe Tabelle bei GIS: http://www.orf-gis.at/index.php?kate...ema=tabelle_tv d.h. meines erachtens, wenn du nicht ORF empfangen kannst, müsstest du vielleicht nur die 1,16 Euro nach dem RGG bezahlen. |
Wie oft denn noch -haben wir doch eh erst vor 3-4 Wochen in einem anderen Thread erörtert!
Bitte forumssuche verwenden! |
Schon richtig, aber derart interessante Infons von gms76 gibt´s in den anderen Threads nicht. ;)
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@gms76: ja aber ... http://www.medien-recht.com/685-Rundfunkgebuehr
wies es aussieht muss man zwar rundfunkgebühren zahlen aber kein orf entgelt. @baron: wie du siehst kommt immer was neues dazu, in die x seiten monster threads schaut doch keiner mehr rein. |
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