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JJFFKK 09.05.2009 22:17

Lightbulb Rückverfolgung zu dynamischer IP aus Brasilien möglich?! Gesetzeslage?
 
Hallo liebe Forenmitglieder, Mein erstes Mal im Forum und hoffe, daß ich euch nicht gleich mit dieser Frage überfordere... Nun, meine Frage ist eigentlich recht verwickelt... Wie sieht es mit einer Rückverfolgung der deutschen, bzw. österreichischen Staatsanwaltschaft bzw. Polizei aus, wenn man über 6 Monate zurückliegende Daten einer dynamischen IP-Adresse aus Brasilien vorliegen hat?? Nirgends finde ich gesetzlich geregelte Zeiträume für die IP-Speicherung in Brasilien, falls die denn solche Gesetze hegen und pflegen wie in Europa bzw. USA. Inwiefern kann die Staatsanwaltschaft bzw. Polizei das ganze zurückverfolgen in Kooperation mit Brasilien?! Kooperieren die Brasilianer eigentlich so einfach mit den Institutionen hierzu Lande? Wäre froh, wenn einige Spezis unter euch mir hierbei weiterhelfen könnten. Recht herzlichen Dank LG JJFFKK

Baron 11.05.2009 16:36

Du kannst ja bei der Polizei anfragen!
Aber die 3 Tatsachen :dyn.adr., Brasilien, und 6 Monate werden wahrscheinlich nur Gelächter auslösen!:D
Vermutung: hättest der Hübschen kein Geld überweisen sollen!;)
Trost : Bist nicht der einzige!:streichel:

JJFFKK 11.05.2009 18:28

Keine 6 Monate? Ich hätte mal im Internet wo gelesen, daß ein Gesetz besprochen wurde, wobei in Brasilien 3 Jahre Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagen wurde. Ob dieses Gesetz beschlossen wurde, keine Ahnung... Aber keine Sorge, ich habe zum Glück nichts überwiesen :-) Gruß

le bart 20.05.2009 07:26

zeigs an, wirst ja sehn. was is überhaupt passiert?


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