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Fernabsatz-Gesetz: Rückgabe auch bei persönlicher Abholung?
Hallo
ich hätte eine Frage bezüglich Fernabsatzgesetz: ist das 7 tägige Rückgaberecht auch gültig wenn ich das Produkt zwar online bestelle aber persönlich abhole? Im Fernabsatz-Gesetz finde ich dazu leider nichts. Ich vermute zwar schon, da der Vertrag ja online zustande kommt, aber sicher bin ich mir leider nicht. Hat jemand Informationen dazu? Danke Schappenberg |
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So weit ich das jetzt verstanden habe, gilt das Fernabsatz-Gesetz also schon, auch wenn ich das Gerät selber abhole, da ja der Vertrag online abgeschlossen wird.
Aber Sicherheitshalber werd ich glaub ich das vorher mit der Firma absprechen, auf einen Prozess möcht ich es auf keinen Fall anlegen. |
Da diskutieren sie sich gerade (zum xten Mal) im Geizhals-Forum zu Tode darüber.
Nach Lektüre des dortigen Threads komme ich zum Schluss: Die Antwort lautet JEIN. |
na dann zahl ich halt die Versandkosten, ich will einfach nicht auf die Vorzüge vom Fernabsatz-Gesetz verzichten :-)
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Na und warum fragst Du nicht den Lieferanten ob er mit einer Rückgabe einverstanden ist, bzw. läßt es Dir per Mail, wenigstens, bestätigen?
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Zitat:
Wichtig ist jedoch, dass das Gerät nur zu Testzwecken in Betrieb genommen wird und keine gewöhnliche Verwendung stattfindet wie in obigem OGH-Urteil angeführt, denn dann steht dem Verkäufer zu, eine Wertminderung geltend zu machen, deren Verhältnismässigkeit jedoch gegeben zu sein hat. @Hawi: OGH-Urteile stehen über Geizhalsforumdiskussionen ;) |
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