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gustl233 18.01.2009 19:10

angebliche ferngespräche
 
Hi! Ich hab ein Wochenendhäuschen im Burgenland (ganz klein, keine Sorge bin ken Krösushttp://www.umtslink.at/3g-forum/imag...es/biggrin.gif)recht nah bei der Grenze. Natürlich hab ich keinen Telefonanschluss dort, sondern benutz mein geliebtes samsung j 700. auf meiner aktuellen rechnung sind plötzlich angebliche auslandstelefonate im ungarischen netz drauf, die ich sicher nicht geführt habe.kann das sein, dass sich mein telefon ins ausländische netz eingeloggt hat, obwohl ich in österreich war? hat da irgendjemand hier erfahrungen? Ich hab bisher nur ein paar ideen auf dieser seite bekommen, wo hilfe bei rechtsproblemen geboten wird http://www.checkmycase.at/index.php/cases/viewcat/21

danke
mfg gustl

Boot 18.01.2009 19:17

Ja, es kann sein daß Dein Telephon sich ins ungarische Netz einloggt und zwar genau dann, wenn das ungarische Netzt stärker als Dein "Heimnetz" ist. Für Funkwellen gibt es keine illegale Einreise :rolleyes: Brauchst aber nur aufs Display zu schauen, welches Netz ist angegeben?

Um das in Zukunft zu verhindern, gibt es die Möglichkeit der "manuellen Netzwahl". Da fragt er, wenn er wechseln will.

ANOther 18.01.2009 19:21

> ausländische netz eingeloggt hat, obwohl ich in österreich war?
jop

> hat da irgendjemand hier erfahrungen?
jop. ich wohne einige hundert meter von der grenze nach germanien weg, und dummerweise sind 3 teutonennetze stärker als mein heimnetz. ich hab mein telefon auf manuelle netzwahl gestellt (meine ganze nachbarschaft ebenso)

> hilfe bei rechtsproblemen geboten
ein rechtsproblem hast du erst, wenn du deine rechnung nicht bezahlst.
schreibs als lehrgeld ab, immerhin warst du zu bequem, dich mit deiner verbindung, den gegebenheiten an deinem wochenenddomizil, deinem mobiltelefon, deinem vertrag auseinanderzusetzen

LDIR 18.01.2009 19:41

Die Sachlage ist einfach: Dein Handy hat die Dienstleistung eines Ausländischen Netzbetreibers benutzt, für die dieser die Rechnung an deinen Netzbetreiber zurecht geschickt hat.
Es waren garantiert keine Fengespräche sondern sogenanntes Roaming. Wie meine Vorposter rate ich dir zu bezahlen, da es keine rechtliche Grundlage gibt diese Bezahlung zu verweigern.
"Sie hätten es wissen müssen..." wird dann im Urteil des Landesgerichtes stehen, und das sehe ich auch so. Wer telefoniert obwohl am Display plötzlich ein unbekannter Dienstanbieter steht (Statt "T-Mobile A" z.B. "T-Mobile D"), der hätte es tatsächlich wissen müssen.
Buche es als Lehrgeld ab und prüfe immer wo sich das Handy eingelogt hat.

JetStreamer 18.01.2009 19:49

Ich bin da anderer Meinung...

http://www.verbraucherrecht.at/devel...ash=1e211aedba

Zitat:

Ein redlicher Nutzer eines Mobilfunktelefons müsse damit rechnen, im Ausland zu einem erhöhten Tarif zu telefonieren, nicht jedoch damit, im Inland zum Auslandstarif zu telefonieren.
Ein Vertragsabschluss mit einem Mobilfunkbetreiber beinhalte nicht zugleich die Willenserklärung, im Inland einen Vertrag mit einem Roamingpartner im Ausland abschließen zu wollen.
Ob es jetzt wirklich ein Grund ist nicht zu Zahlen, kann ich allerdings nicht sagen

Hawi 18.01.2009 22:04

Funk kennt keine Grenzen.
An der tschechischen Grenze im nördlichen Niederösterreich geht Orange schlecht bis gar nicht (und du wirst unter Umständen an einen tschechischen Roamingpartner weiter gereicht). Mit A1 bist du dort auf der sicheren Seite.

Dafür funktioniert Orange / Yesss in Znaim, das doch einige Kilometer von der Grenze entfernt ist, recht gut. Wenn man die Funkabdeckung kennt, kann man das ausnützen.

Karl 18.01.2009 22:15

Wählt das Handy auch automatisch die Landeskennzahl von A ein?

ANOther 18.01.2009 22:28

> Wählt das Handy auch automatisch die Landeskennzahl von A ein?
nein. aber angenommene rufe haben die 43 dabei, und von dort ins kurzwahlverzeichnis/telefonbuch...

LDIR 19.01.2009 00:39

Zitat:

Zitat von JetStreamer (Beitrag 2340399)
Ein redlicher Nutzer eines Mobilfunktelefons müsse damit rechnen, im Ausland zu einem erhöhten Tarif zu telefonieren, nicht jedoch damit, im Inland zum Auslandstarif zu telefonieren.

Nun, egal ob redlicher oder unredlicher Telefonnutzer, in der Grenznähe nicht aufzupassen mit welchem Anbieter man telefoniert, das grenzt an Fahrlässigkeit. Das sollte inzwischen wohlbekannt sein. Man kann aber versuchen mit dem Netzbetreiber zu reden und zur Not RTR einschalten.

Zitat:

Zitat von JetStreamer (Beitrag 2340399)
Ein Vertragsabschluss mit einem Mobilfunkbetreiber beinhalte nicht zugleich die Willenserklärung, im Inland einen Vertrag mit einem Roamingpartner im Ausland abschließen zu wollen.

Das ist falsch! Wenn ein Kunde kein Roaming wünscht, so muss er dies beim Netzbetreiber melden um es zu sperren. Ein Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber beinhaltet die Willenserklärung des Kunden die Dienstleistungen des Netzbetreibers in Anspruch zu nehmen, und das beinhaltet alle Dienstleistungen die nicht ausdrücklich nicht erwünscht sind, inklusive Roaming. Also den Willen diese Dienstleistungen zu jederzeit in Anspruch zu nehmen. Da bei Roaming Fremdkosten hinzukommen, geschieht es zu einem höheren Preis.

JetStreamer 19.01.2009 05:28

So steht es aber im Urteil ;)
Und hierbei geht es ja darum ob im Inland Roaminggebühren anfallen dürfen.

Ich weiß aber nicht ob es mittlerweile rechtskräftig ist oder ob noch Rechtsmittel ergriffen wurden


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