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fribi 24.11.2008 08:00

Ebay-Probleme
 
Welche rechtlichen Möglichkeite habe ich, wenn ich einen Artikel in Ebay ersteigere und bezahle und

a) der Artikel nicht kommt
oder
b) der Artikel anders ist als im Angebot und daher für mich unbrauchbar

und der Verkäufer auf keine meiner Mails reagiert ?

bhoernchen 24.11.2008 10:07

http://resolutioncenter.ebay.at/

DerDriver 24.11.2008 10:08

Kannst du einen Link posten von dem Artikel?

fribi 24.11.2008 10:52

Das Handy ist nicht frei, sondern auf A1 gelockt und somit für mich unbrauchbar.

http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?...m=130268001998

FendiMan 24.11.2008 10:56

Hast du auch das Kleingedruckte gelesen?
Zitat:

Das Handy hat derzeit einen A1-Simlock, wird bei Bedarf aber unlocked geliefert.
Ich würde sagen, behalten und selber entsperren lassen.

Guru 24.11.2008 11:15

Na wenns bei Bedarf unlocked geliefert wird, dann solltest Du das auch verlangen.
Du kannst bei Schwierigkeiten mit dem Verkäufer dessen Adresse und Telefonnummer von ebay erhalten - zumindest die EUR 15, die das unlocken kostet, solltest Du zurückfordern.

LG
Guru

PS: HIER http://www.samsung.com/at/microsite/...ade/index.html gibts eine neue Firmware für Dein Omnia.

J@ck 24.11.2008 11:28

Sehe ich ähnlich, erst recht wenn im Titel der Begriff "frei" steht und bei der Übersicht im Feld "Simlock" nix steht, aber erst beim Kleingedruckten das Wesentliche, nämlich der Simlock, erwähnt wird.

Erinnert mich ein bisschen an Webportalen in welchen die schönsten Sachen angepriesen werden und erst in den AGB die Kosten erwähnt werden.

fribi 24.11.2008 12:11

Soll heißen ich kann einen Artikel mit großer Überschrift und falschen Angaben einstellen und dann am Ende im Kleingedruckten die richtigen Angaben machen und alles ist O.K.

Na super :mad:

LDIR 24.11.2008 13:00

Zitat:

Zitat von fribi (Beitrag 2326384)
Soll heißen ich kann einen Artikel mit großer Überschrift und falschen Angaben einstellen und dann am Ende im Kleingedruckten die richtigen Angaben machen und alles ist O.K.

Na super :mad:

Richtig, denn bei Simlock steht "--" (nicht "ohne" oder "A1") weil er entsperren als Option angeboten hat. Wenn ich bei eBay kaufe, lese ich den kompletten Text durch, nicht nur das großgedruckte. "Ohne Vertragsbindung" ist auch keine falsche Angabe, weil Vertragsbindung nicht dasselbe wie Simlock ist.
Betrachte es als Lehrgeld, oder frag den Verkäufer ganz nett nach dem Entsperrcode.
@Guru: Wieso sollte er die 15 Euro fürs unlocken zurückfordern? Der Verkäufer hat es ja angeboten es bei bedarf zu machen, nur fribi hat es nicht in Anspruch genommen weil er nicht genau gelesen hat. Oder würdest du von einem PC Händler die 20 Euro für Tastatur und Maus verlangen weil diese nicht geliefert wurden und dies im Kleingedruckten auch angekündigt wurde dass dieses Zubehör nicht dabei ist (Ausser bei Bedarf)?
@J@ack: Wo steht denn da bitte im Titel "frei"???

fribi 24.11.2008 13:08

@J@ack: Wo steht denn da bitte im Titel "frei"???


In der Überschrift:

Samsung Omnia SGH-i900 UMTS-Handy 16GB NEU/OVP frei


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