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JetStreamer 27.09.2008 00:52

Gewährleistung - Rücksendekosten
 
Hallo erstmal!

Eine kleine Frage aus gegebenem Anlass:

Ist es rechtens, dass ein Onlineshop bei einer Rücksendung im Rahmen der Gewährleistung die Portokosten nicht übernimmt? Ich dachte immer in so einem Fall geht das zu lasten des Händlers, da er mir ja die fehlerhafte Ware verkauft hat :confused:
Ich hab jetzt im Netz nicht wirklich was stichhaltiges gefunden...

Satan_666 27.09.2008 11:54

Ich habe jetzt mal folgende Info im Netz gefunden - aber der Nachsatz bedeutet wohl nicht viel Gutes ... :rolleyes:

http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=33299

JetStreamer 27.09.2008 16:33

Danke!
Mal schauen, wie die das wirklich handhaben. Laut Webseite schauts allerdings auch nicht wirklich positiv für mich aus...

Baron 27.09.2008 18:48

Im Logischen vergleich gesehen: wenn ich beim Wischiwaschi Markt irgendetwas kaufe und dann umtauschen will muss ich auch auf eigene Kosten nochmal hinfahren/gehen. Warum soll dir die Analogie dazu erspart bleiben?:rolleyes:
Wirst wohl "brennen" müssen :(

JetStreamer 27.09.2008 18:51

Nachdem ich (dank Satans Post) jetzt den Paragraphen kenn:

http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_kschg01.htm

Zitat:

§ 8. (1) Ist der Unternehmer zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet (§ 932 ABGB), so hat er diese Pflicht zu erfüllen
an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist; hat der Unternehmer die Sache vertragsgemäß nach einem im Inland gelegenen Ort befördert oder versendet, so tritt dieser Ort an die Stelle des Übergabsortes; oder wenn es der Verbraucher verlangt
an dem Ort, an dem sich die Sache gewöhnlich befindet, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für den Unternehmer nicht überraschend sein mußte und sofern nach der Art der Sache deren Beförderung zum Unternehmer für den Verbraucher untunlich ist, besonders weil die Sache sperrig, gewichtig oder durch Einbau unbeweglich geworden ist.

(2) Der Unternehmer kann verlangen, dass ihm der Verbraucher, wenn es für diesen tunlich ist, die Sache übersendet. Der Unternehmer hat jedoch die Gefahr der Übersendung zu tragen.

(3) Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Unternehmer zu tragen.
Absatz 3 ;)

Arm 27.09.2008 18:55

Kompetente Händler übernehmen "gerne" die Versandkosten. Digipfeil z.B. hatte die Kosten in Höhe von 4,50 Euro anstandslos übernommen und sich nochmals für das fehlerhafte Produkt entschuldigt.

Baron 27.09.2008 18:58

Hmmm-halt uns auf dem laufenden-bitte in jedem Fall!

JetStreamer 27.09.2008 19:02

Sonst hatte ich mit den meisten Händlern auch nie Probleme. Dass ich die Rücksendekosten bei einem Rücktritt übernehmen muss, sehe ich ja ein, aber bei Gewärleistung sollte es doch im Allgemeinen anders sein...

Nachdem ich die Ware jetzt aber wahrscheinlich auf ein anderes Produkt umtauschen werde, ist das Thema mittlerweile mehr oder weniger hinfällig.

Danke nochmals!

iG0r 27.09.2008 19:17

Zitat:

Zitat von JetStreamer (Beitrag 2313291)
Nachdem ich (dank Satans Post) jetzt den Paragraphen kenn:

http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_kschg01.htm



Absatz 3 ;)

Wenn ich mir das so durchlese und Wörter wie "untunlich" in einem Gesetzestext vorkommen, bekomm ich gleich das würgen. Durch so ein Jus-Studium würde ich es warscheinlich nur mit sehr schweren Medikamenten schaffen http://smiliestation.de/smileys/Gemischt/257.gif

JetStreamer 18.10.2008 20:48

Jetzt muss ich den Thread wieder aufwärmen.

Bis jetzt bekam ich von den meisten Händlern nach einem Rücktritt vom Kauf immer die gesamte Rechnungssumme (inkl. Versand) zurückerstattet. Nun hab ich das urspürunglich beanstandete Produkt retourniert und mir was anderes schicken lassen. Jetzt wurde mir aber nur der Warenwert zurückerstattet.

Kann ich nun auch die Versandkosten zurückfordern oder nicht?

Vielleicht ein paar kleine Details:
Der Warenwert liegt bei 99,90€ und die Versandkosten ca. 5€. Die Rücksendung habe ich selbst bezahlt. Der Preis der neuen Sendung liegt jenseits der 200€. Händler möchte ich noch nicht nennen, da ich mit ihm diesbezüglich noch nicht gesprochen habe und ich mich im Vorhinein erstmal informieren möchte


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