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Fragen zur Steuer
gleich mal vorweg: ich will nicht mich selbstständig machen, mich interessiert nur das Thema und ich konnte im Netz nicht alles dazu finden
folgende Fragen habe ich: 1.) ein unternehmen verkauft eine dienstleistung oder ein produkt an einen endkunden. Unternehmen zahlt USt, Kunde MWSt. Das Unternehmen kann die VOrausbezahlt Steuer zurückverlangen weil ja sonst das Produkt doppelt besteuert wäre. Ist das so richtig? 2.) Unternehmen verkauft Dienstleistung oder Produkt an Unternehmen (als Endkunden). Ist das gleichzustellen mit Punkt 1, oder bekommt das Unternehmen als Endkunde die Steuer auch zurück? 3.) Unternehmen verkauft Dienstleistung oder Produkt an Unternehmen, dieses wieder weiter an Endkunden (Person oder Unternehmen). Wie sieht die Sache hier aus. Zahlt sollte hier wieder nur der letzte Kunde, also zB ich? Wie gesagt interessiert mich nur privat, will keine Hilfe für ein Jungunternehmen! |
1) Ja
2) Das Unternehmen das einkauft bekommt die UST auch zurück. 3) Der letzte Kunde zahlt (falls er kein Unternehmen und dadurch UST befreit ist) Alle Angaben ohne Gewähr - gibt hier sicher jemanden der sich da besser auskennt ;) |
Zitat:
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somit zahle ich, als unternehmen, niemals eine umsatzsteuer und mich betrifft sozusagen immer der nettopreis, egal was ich kaufe?
wie kommt der staat dann zu seinem geld, oder wird nur beim endkunden in form einer privatperson kassiert? da mach ich doch eine firma auch und kaufe alles auf die rechnung der firma, oder wo ist da der haken? wo liegt eigentlich der unterschied zwischen USt. und MWSt.? oder ist das nur ein umgangssprachlicher unterschied für dieselbe steuer? |
das finanzamt hat da schon seine mittel, um festzustellen, was alles eigentlich privatware war ... allerdings können sich unternehmer trotzdem schon noch einiges an USt. sparen :rolleyes: ... rechnen tut sich so eine "scheinfirma zur steuerschonenden anschaffung von gütern" allerdings nicht, weil man für ein unternehmen auch abgaben zu entrichten hat ;)
Zitat:
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Zitat:
Staat kommt zum Geld, weil der Jahresüberschuss der Firma besteuert wird. Haken: Privatentnahmen sind USt-pflichtig. Unterschied: USt gibt es, MWSt nicht. |
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