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Frage an Juristen
:hallo:
Ein Freund hat einen Bescheid bekommen vom Land Oberösterreich, daß das Chancengleichheitsgesetz OÖ ab dem 1. Sept. 2008 in Kraft tritt. Wir kennen uns (ich bin auch Invalide) bei dem Text nicht ganz aus und wir fanden keine Seite im Netz, welche dies allumfassend erklären würde. http://www.tv1.at/news/index.php?opt...777&Itemid=314 http://www.assista.org/source/assist...=1&tid=1&vid=4 Ansonsten nur alte Seiten vom Paradigmenwechsel im Grunde. Weiß da ein vl anwesender Jurist etwas mehr Bescheid als wir und könnte uns das erklären? Danke. |
-> http://ris.bka.intra.gv.at/lr-oberoesterreich/
-> Suchwort: "Chancengleichheit" -> Fassung vom: "20080901" dann findest das Landesgesetz betreffend die Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen Zitat:
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danke! haben den text nicht finden können
hmm und kann wer die genauen auswirkungen zb finanzieller art oder institutioneller art oder was weiß ich beschreiben? was bedeutet dies in der praxis? sieht ja zum glück eher nach fortschritt als nach rückschritt aus, soweit ich am ersten blick mich blenden lasse :-) PS: server wurde nicht gefunden :heul: |
danke, haben das pdf einem anwalt geschickt um es uns auzudeutschen.
LG! |
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