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DE: Gericht befindet "Nutzung eines privaten, offenen WLAN ist strafbar"
Zitat:
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[Provokativer Kommentar]
Wenn ich mein Auto mit geöffneten Türen abstelle und sich dann jemand hineinsetzt, aber nichts stiehlt und keinen Sachschaden anrichtet, macht er sich dann strafbar? [/Provokativer Kommentar] |
...wenn eine Wohnungstüre geschlossen ist, ohne zugesperrt zu sein und eine andere unbefugte Person betritt die Wohnung... dann ist dies rechtswidrig, meines Wissens nach.
Selbiges im Grunde bei nicht verschlüsselten WLANs, dort halt "virtuell"... |
...aber "sein WLAN" befindet sich ausserhalb der Wohnung.
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ist imho nachvollziehbar, zum teil zumindest. Wenn jemand gezielt immer wieder ein fremdes wlan verwendet, von dem er annehmen kann das es sich um keinen öffentlichen hotspot handelt dann ist das nicht ok. Einziehung des laptops ist jedoch imho, angesichts dessen das kein schaden angerichtet wurde eine sauerei.
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Wer sein Auto nicht versperrt und es wird ihm gestohlen ist IMHO nicht gegen diebstahl versichert! Und beim Wlan ? IMHO ebenso!
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Na ja, die widerrechtliche Nutzung personenbezogener Daten und das widerechtliche Abhören ist wohl nicht gesetzeskonform.
Ob abgesperrt oder nicht, Diebstahl bleibt Diebstahl. Mein Mitleid mit dem WLAN-Nutzer hält sich allerdings in Grenzen, schließlich hat er es nicht abgesichert. |
Zitat:
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So ist es!
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Problematisch ist nur das sich einige Geräte selbstständig ohne nachzufragen in offene Netze einloggen.
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