WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Guru, e-Zitate & Off Topic (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=15)
-   -   Frage zu Lohnsteuerausgleich (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=226413)

Slaal 25.01.2008 15:29

Frage zu Lohnsteuerausgleich
 
Hallo leute
villeicht kann mir ja jemand helfen.
Meine frau und ich haben einen hypothekarkredit von
160.000,- euro, der kredit läuft auf beide namen, allerdings steht nur sie im grundbuch,
so jetzt wollte ich wissen ob wir beide den kredit abschreiben können
also die monatlichen kreditraten.
Z.b wir zahlen im jahr 12.000,- euro kreditraten zurrück, können wir dann beide 6000,- euro abschreiben??
Ich kenne mich leider nicht aus, also ich hoffe das mir wer helfen kann
danke mal
l.g. slaal

Michi B 25.01.2008 18:22

ja kannst du... wenn auch natürlich sich nicht die 6000 auf deine steuerbemessungsgrundlage auswirken werden, der höchstbetrag sind 2920, vorausgesetzt du verdienst nicht mehr als 36400 (dann weniger) oder 50900 (dann garnichts)...

bei sonderausgaben für wohnraumschaffung, kirchenbeitrag, versicherungen etc. ist es egal wer sie zahlt, wenns eigentlich vom ehepartner oder auch von kindern ist..., deswegen könnte man sie auch bei dem ehepartner ansetzen, der weniger verdient, weil sichs dann besser auswirkt, bei 12000 ists eh egal, da könnts 6 6 teilen, weils ohnehin über den 2920 ist....

wobei der kredit nur angesetzt werden kann, wenn auch wirklich wohnraum geschaffen wird, wennst damit nur das grundstück gekauft hast und du nicht innerhalb von hmm, glaub 3 oder 5 jahren baust, dann kannst das nicht ansetzen...

Hatze 25.01.2008 20:09

Re: Frage zu Lohnsteuerausgleich
 
Zitat:

Original geschrieben von Slaal

Meine frau und ich haben einen hypothekarkredit von
160.000,- euro, der kredit läuft auf beide namen, allerdings steht nur sie im grundbuch
du scheinst eine kluge frau zu haben. :D

sorry, dass ich dir beim rest nicht weiterhelfen kann. ;)

DerDriver 26.01.2008 14:25

Zitat:

Original geschrieben von Michi B
ja kannst du... wenn auch natürlich sich nicht die 6000 auf deine steuerbemessungsgrundlage auswirken werden, der höchstbetrag sind 2920, vorausgesetzt du verdienst nicht mehr als 36400 (dann weniger) oder 50900 (dann garnichts)...

bei sonderausgaben für wohnraumschaffung, kirchenbeitrag, versicherungen etc. ist es egal wer sie zahlt, wenns eigentlich vom ehepartner oder auch von kindern ist..., deswegen könnte man sie auch bei dem ehepartner ansetzen, der weniger verdient, weil sichs dann besser auswirkt, bei 12000 ists eh egal, da könnts 6 6 teilen, weils ohnehin über den 2920 ist....

wobei der kredit nur angesetzt werden kann, wenn auch wirklich wohnraum geschaffen wird, wennst damit nur das grundstück gekauft hast und du nicht innerhalb von hmm, glaub 3 oder 5 jahren baust, dann kannst das nicht ansetzen...

Wie kann man das Beweisen das mit den vollen 160000€ Wohnraum geschaffen wurden? Braucht man da auch einen Schrieb von der Bank von der das Darlehen stammt?

Slaal 26.01.2008 15:14

Hallo leute
danke mal für die info
die 160.000,- sind ja von der bausparbank ist ja ein hypothekarkredit
die bank steht ja auch im grundbuch drinnen.
Das haus ist ca. 320.000,- wert
die 160.000,- haben wir deswegen aufgenommen weil 150.000,- hat der ex bekommen und 10.000,- waren die nebenkosten 30.000,- sind noch offen für die wohnbauförderung,sonst hätten sie das haus verkaufen müssen
das habe ich vergessen zu schreiben.
ich hoffe das sich jetzt nichts ändert wegen der abschreibung
dachte mir da das ja ein hypothekarkredit ist kann man es abschreiben
m.f.g
slaal

zed 28.01.2008 09:59

das hat mit dem hypotekarkredit nix zu tun.

der kredit muss als kredit zur schaffung von wohnraum tituliert sein - und letztlich auch dafür verwendet worden sein - was z.b. bei einem bauspardarlehen automatisch gegeben ist und bei einem bankkredit halt so drinn stehen muss.

falls dich wirklich überprüfen sollten - was ich nicht glaub - musst es halt mit rechnungen belegen können. wobei bei einem neubau auch eigenleistung im umfang von ca. 20% berücksichtigt werden können, für die du dann klarerweise keine rechnungen brauchst ;)


im übrigen wärs ohnehin interessant mit der nachweisbarkeit, da du dir als privatmann ja theoretisch gar keine rechnungen legen lassen musst (soweit ich da richtig informiert bin)

Slaal 28.01.2008 14:12

Danke nochmal, hilft mir auf jedenfall weiter
l.g.slaal

maxb 28.01.2008 16:36

Aufteilen auf 2 Personen ist bei Sonderausgaben in dieser Höhe auf jedenfall die bessere Lösung.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:28 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag