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-   -   kein DVB-T keine GIS (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=224286)

hans friedmann 23.10.2007 21:34

kein DVB-T keine GIS
 
so steht es selbst auf deren seite. ideal also wenn man net fernschauen mag (weil eh nur schrott) aber hin und wieder einen DVD sehen mag:

http://www.orf-gis.at/index.php?kate...n&artikel=1717

"...Damit besteht im Zuge der Einführung von DVB-T auch für Besitzer von analogen Satellitenanlagen weiterhin in vollem Umfang Gebührenpflicht.
Keine Gebührenpflicht nur wenn Gerät nicht empfangsbereit ist
Für den Fall, dass Sie bisher ausschließlich TV-Programme über Haus- oder Zimmerantenne empfangen haben, nach Abschaltung der analogen terrestrischen Frequenzen keinerlei Empfang mehr möglich ist und Sie auf eine Nachrüstung verzichten (Kauf einer DVB-T Box, Umstieg auf Kabel- oder Satelliten - TV), entfällt künftig die Gebührenpflicht. Denn in diesem Fall ist das TV-Gerät nicht mehr in der Lage, Rundfunk zu empfangen. Ermöglicht eine Umrüstung (DVB-T Box, Satellitenanlage) wieder den Empfang, besteht Gebührenpflicht. In jedem Fall besteht weiterhin Gebührenpflicht für Radiogeräte..."


find ich klasse!!!:-)

rev.antun 24.10.2007 11:29

... nur mehr dvd guckem - na - sat gucken und gis ned zahlen :D

gms76 24.10.2007 12:32

Zitat:

Es ist dabei nicht definiert, welche Programme mit dem Gerät - rein technisch - empfangen werden können.
...das ist doch eine unverschämte Abzocke! Dass bedeutet, dass selbst wenn ich keine ORF Programme empfangen kann (weil ich nur eine analoge Satellitenanlage habe), muss ich Gebühren an den ORF bezahlen :mad2:

Bekommen die anderen Sender (ATV+, Puls, ...) auch etwas von dem Geld?

holzi 24.10.2007 13:11

Das is der "schaust nix, zahlst trotzdem" Tarif ;)

zonediver 24.10.2007 18:28

Also um das nochmal aufzuklären: Du zahlst die GIS nicht, weil Du ORF sehen kannst, sondern weil Du einen Fernseher - sprich ein Empfangsgerät - betreibst. Das ist im Gesetz verankert ergo unerheblich ob ORF oder ned, wichtig ist das Empfangsgerät. Sobald eines da ist, wird die GIS fällig. Wennst GIS ned zahlen willst, müßte man streng genommen den Fernseher entsorgen - ergo dann auch kein SAT-Gucki hehe.

Sayonara

LouCypher 24.10.2007 18:39

Re: kein DVB-T keine GIS
 
Zitat:

Original geschrieben von hans friedmann
Denn in diesem Fall ist das TV-Gerät nicht mehr in der Lage, Rundfunk zu empfangen.
diese logik kapier ich nicht meine fernseher sind zumindest seit montag nicht kaputt. Die empfänger funktionieren nach wie vor, zudem kann ich ausländischen rundfunk empfangen. Nur weil nicht mehr gesendet wird verlieren diese geräte doch nicht die im gesetz beschriebene "empfangsbereitschaft".

:hallo:

gms76 25.10.2007 10:08

Re: Re: kein DVB-T keine GIS
 
Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
Nur weil nicht mehr gesendet wird verlieren diese geräte doch nicht die im gesetz beschriebene "empfangsbereitschaft".
Imho doch, sie verlieren ihre Empfangsbereitschaft, wenn es keine offizielle Möglichkeit gibt Rundfunk zu empfangen. Offizielle Mögliche Quellen sind analoger und digitaler Sat oder DVB-T (oder weiter Radio). Offiziell dürfte es ja gar nicht möglich sein, dass du ausländische Fernsehsender empfängst :engel: Ergo kein Empfang von Rundfunk (was auch immer das ist) ist nicht möglich, daher musst du nicht zahlen.

So lese ich das zumindest aus oben stehenden Link heraus.

barns 25.10.2007 11:52

Zitat:

Original geschrieben von zonediver
Also um das nochmal aufzuklären: Du zahlst die GIS nicht, weil Du ORF sehen kannst, sondern weil Du einen Fernseher - sprich ein Empfangsgerät - betreibst. Das ist im Gesetz verankert ergo unerheblich ob ORF oder ned, wichtig ist das Empfangsgerät. Sobald eines da ist, wird die GIS fällig. Wennst GIS ned zahlen willst, müßte man streng genommen den Fernseher entsorgen - ergo dann auch kein SAT-Gucki hehe.

Sayonara

Nein. Wenn ich einen Fernseher z.B. nur in Verbindug mit einem DVD-Player und einer Spielkonsole betreibe besteht keine Gebührenpflicht.

Satan_666 25.10.2007 12:07

Zitat:

Original geschrieben von barns
Nein. Wenn ich einen Fernseher z.B. nur in Verbindug mit einem DVD-Player und einer Spielkonsole betreibe besteht keine Gebührenpflicht.
Diese Aussage ist definitiv falsch. Zahlungspflichtig bist ab jenem Augenblick, wo Du ein Gerät besitzt, welches TV- (für die TV-Gebühren) oder Radio-Programm (für die Radio-Gebühren) empfangen KANN! Unabhängig davon, ob Du das Gerät bauartbestimmt verwendest oder nicht. Sprich: wenn man zu analogs Zeiten ein TV-Gerät mit einem analogen Tuner besaß und dieses Gerät auch funktionierte, dann waren Gebühren fällig. Wenn Du heute kein oder nur ein oder mehrere analoge TV-Geräte besitzt und KEINE Sat-Anlage, KEINE DVB-T Box und KEINEN Kabelanschluss, dann sind derzeit auch KEINE Gebühren fällig. In jedem anderen Fall schon!

Es ist sogar vollkommen egal, wenn Du ein TV-Gerät mit DVB-T Tuner besitzt (oder ein analoges mit DVB-T Box) und Du sitzt in einem Funk-Loch, wo Du eben gar keinen Empfang haben kannst - Du musst trotzdem zahlen!

barns 25.10.2007 12:38

Nö, ist sie nicht. Da ich nicht von einem Gerät mit integriertem DVB-T ausging.

:rolleyes:

Also: Wenn ich keine Sat-Anlage (weder digital noch analog) und kein DVB-T (egal ob intern oder extern) habe, bin ich nicht gebührenpflichtig. Selbst wenn ich 20 Fernseher habe...


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